Geringfügig Beschäftigte: Höchstand mit 221.947 im Dezember
- Dazu kommen noch über 44.000 geringfügig Dienstverträge und 24.124 so genannte "Freie" Dienstverträge
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat Ende Dezember 2003 einen neuen Rekordwert erreicht. Nach Angaben des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger 221.974 waren im Dezember 2003 64.886 Männer und 157.088 Frauen geringfügig beschäftigt. Dazu kommen noch über 44.000 geringfügige Dienstverträge und 24.124 so genannte Freie Dienstverträge.
Sieht man sich die Dezember-Werte der letzten drei Jahre an, geht der Zulauf zur Geringfügigen Beschäftigung weiter deutlich nach oben, und zwar im Schnitt um rund 5.000 jährlich.
Zu den geringfügig Beschäftigten kommen noch die geringfügigen Dienstverträge. Diese betrugen im Dezember 44.233. Davon waren 17.964 auf Männer und 26.269 auf Frauen entfallen. Die Zahl der freien Dienstverträge, betrug im Dezember 24.124. Die Aufteilung nach Frauen (12.083) und Männern (12.041) ist hier fast völlig ausgeglichen.
Der Freie Dienstnehmer gilt in der Sozialversicherung zwar als Unselbstständiger, aber in allen anderen Bereichen als Selbstständiger. Das heißt, im steuerlichen Bereich ist er einkommenssteuerpflichtig, im Arbeitsrecht gelten überhaupt keine Normen, er hat keinen Urlaubsanspruch, keinen Abfertigungsanspruch und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. Während die Zahl der geringfügig Beschäftigten fast kontinuierlich (mit Ausnahme saisonaler Gründe) steigt, geht jene der Freien Dienstnehmer leicht zurück.
1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. (APA/Red.)
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