Freitag, 13. Dezember 2002

Österreichs Streit um Klimt: US-Gericht entscheidet

  • Anwalt drängt zur Eile: Klägerin ist 89 Jahre alt
  • Kritik an Regierung und Kunstrückgabebeirat

Muss Österreich die Klimt-Bilder zurück geben? Ein US-Gericht wird den Rechtsstreit entscheiden. Es geht um die Causa "Maria Altmann gegen die Republik Österreich bzw. die Österreichische Galerie"? Sie fordert die Rückgabe der Bilder "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl".

Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt. Nach dem Tod von Adele Bloch-Bauer 1925 waren sechs Klimt-Bilder, zwei Porträts und vier Landschaften an ihren Ehemann Ferdinand übergegangen. In ihrem Testament bat sie ihn, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Galerie zu schenken.

Nach dem "Anschluss" an Nazi-Deutschland musste Ferdinand Bloch-Bauer nach Prag und dann nach Zürich fliehen, wo er 1945 mittellos starb. In einem Testament setzte er seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben ein. Sein Vermögen, darunter auch die Bilder, wurde jedoch bereits nach seiner Flucht im Zuge der "Arisierung" des Eigentums von Juden einem kommissarischen Verwalter, Erich Führer, übereignet. Dieser übergab bzw. verkaufte die Bilder an das Museum.

Die Bitte Adele Bloch-Bauers an ihren Ehemann, die Klimt-Bilder nach dessen Tod der Galerie zu übergeben, wurde in einem Gutachten der Finanzprokuratur als verbindlich qualifiziert, daher habe die Galerie mit der tatsächlichen Übergabe der Bilder bzw. deren Ankauf vom Nazi-Verwalter Führer Eigentum erlangt - obwohl Ferdinand zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Aufgrund dieses Gutachtens des Vizepräsidenten der Finanzprokuratur, Manfred Kremser, hatte sich im Jahr 1999 der Kunstrückgabebeirat in einer Empfehlung gegen eine Rückgabe ausgesprochen. Bundesministerin Elisabeth Gehrer (V) hatte daraufhin den Erben empfohlen, den Klagsweg zu beschreiten.

Ein Rechtsgutachten von Rudolf Welser, Zivilrechtsprofessor an der Universität Wien, und seines Assistenten Christian Rabl kommt jedoch zu einem anderen Schluss als die Finanzprokuratur und sieht keinen Eigentumserwerb während der Nazi-Zeit durch die Republik Österreich. Die Kernaussagen: "Die Republik Österreich hat in der Zeit zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das Eigentum daran erworben. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung zur unentgeltlichen Rückgabe der Bilder an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen vom 4. 12. 1998 bestehen."

Die Klägerin im anhängigen Verfahren, Maria Altmann, ist eine Nichte von Ferdinand Bloch-Bauer. Sie musste selber nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen, ihr Ehemann Fritz wurde einige Zeit im Konzentrationslager Dachau festgehalten. Über die Niederlande gelangte sie in die USA, wo sie als US-Staatsbürgerin in Kalifornien lebt. Sie ist heute 86 Jahre alt und hat bereits vor Gericht ausgesagt, damit auch bei einer möglichen weiteren Verzögerung des Verfahrens ihre Aussage erhalten bleibt.

Anwalt Randol Schoenberg hatte in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts (145 Mio. Euro) aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden konnte. Die Klägerin hätte Gerichtsgebühren von damals 24 Mill. S (1,74 Mill. Euro) hinterlegen müssen. Im Herbst vergangenen Jahres wurde in Kalifornien in erster Instanz festgestellt, dass eine solche Klage tatsächlich vor einem amerikanischen Gericht verhandelt werden kann. Dagegen hatte die Republik berufen. Nun gab das Berufungsgericht den Klägern recht. Sollte die Republik nicht noch das US-Höchstgericht anrufen, ist nun die Zuständigkeitsfrage geklärt, und der Fall kann vor einem US-Gericht verhandelt und über den Anspruch auf Rückgabe entschieden werden.

Anwalt Randol Schoenberg erwartet nach dem Sieg im Streit um die Zuständigkeit eines US-Gerichts nun auch einen Erfolg im bevorstehenden Hauptverfahren und damit die Rückgabe der Klimt-Bilder durch die Österreichische Galerie an Maria Altmann. Dabei könne die Republik Österreich auch keine Verjährung der Ansprüche geltend machen, da nach einem neuen Gesetz, das am 1. Jänner 2003 in Kalifornien in Kraft trete, für Rückgabeverfahren von durch die Nazis enteignetem Vermögen die Verjährung ausgesetzt werde, erklärte er gegenüber der APA. Dieses Gesetz werde auch auf den Fall der Klimt-Bilder angewendet werden.

Trotz des nun erzielten Erfolgs im Streit um die Zuständigkeit betont Schoenberg erneut seine Gesprächsbereitschaft. Auch weil die Klägerin Maria Altmann mit 86 Jahren bereits sehr betagt sei, liege ihm viel an einer raschen Lösung zu Gunsten seiner Partei. "Ich bin jederzeit bereit nach Wien zu fliegen - aber in Österreich will niemand mit uns reden", bedauerte er. Bei den zuständigen Stellen in Österreich gebe es keine Gesprächsbereitschaft. Beim Kunstrückgabebeirat sei er nicht einmal angehört worden. Sobald die künftige österreichische Regierung im Amt ist, hofft Schoenberg auf eine "Meinungsänderung". "Wenn man reinen Tisch machen will, muss man auch die Juden zu dem Tisch einladen", meinte er.

Schoenberg hatte in den USA eine Klage der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts (145 Mio. Euro) aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden konnte. Die Klägerin hätte Gerichtsgebühren von damals 24 Mio. S (1,74 Mill. Euro) hinterlegen müssen.

Im Herbst vergangenen Jahres wurde in Kalifornien in erster Instanz festgestellt, dass eine solche Klage tatsächlich vor einem amerikanischen Gericht verhandelt werden kann. Dagegen hatte die Republik berufen. Nun gab das Berufungsgericht den Klägern recht. Sollte die Republik Österreich nicht noch das US-Höchstgericht anrufen, ist nun die Zuständigkeitsfrage geklärt, und der Fall kann vor einem US-Gericht verhandelt sowie über den Anspruch auf Rückgabe entschieden werden.

13.12.2002 11:54