Anwälte der Opfer stellten "Lösungsangebot"
- Mediator: Eltern müssten der von Van Staa geforderten Darlehens-Rückzahlung laut Vertrag nicht nachkommen
Ein "Lösungsangebot" haben am späten Donnerstagnachmittag die beiden Rechtsanwälte der Bergisel-Opfer, Karl Ulrich Janovsky und Johannes Götsch, bei einer Pressekonferenz in Innsbruck in Aussicht gestellt. Entgegen des abgeschlossenen Darlehensvertrages sollen die Eltern der Kinder damals vergebene Pflege-Darlehen von zwei Millionen Schilling (!) doch zurückzahlen.
Wie der Vertrag vorsieht, müssten die Eltern die Darlehen nur dann refundieren, wenn sie selber Schadenersatz (Schmerzensgeld etwa für Depressionen, etc.) erhalten. Da die beiden Elternpaare aber auf diese verzichtet hätten, müssten sie die Darlehen eigentlich nicht zurückzahlen.
Der Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa (V) hat die Rückzahlungen "andiskutiert", daher wollen die betroffenen Eltern dieser Anregung auch nachkommen. "Man gibt jemanden, der nicht Pakt treu ist, immer wieder nach. Das ist aber jetzt das letzte Mal", erklärte Götsch verärgert.
Die in Aussicht gestellte Schadensersatzsumme, die alle fünf schwerstverletzten Jugendlichen erhalten sollen (pro Kopf und je nach Schwere der Verletzungen zwischen 1,2 Millionen und 1,5 Millionen Euro) soll zweckgebunden und mündelsicher veranlagt und vom Pflegschaftsgericht verwaltet werden. Damit soll die Versorgung und Pflege der Opfer bis ans Lebensende gesichert werden. Die Eltern könnten daher nicht frei über die Summe verfügen und davon die Rückzahlung vornehmen.
Eltern in Bedrängnis
Deshalb wurde heute, Donnerstag, das Pflegschaftsgericht gefragt, ob der Betrag für die Darlehenssumme davon entnommen werden könnte. Dieses habe zugesagt, einem allfälligen Antrag zuzustimmen, erläuterte Günther Egger, Geschäftsführer einer Consulting-Firma. Egger habe in der vergangenen Zeit versucht, als "Mediator" zwischen den Parteien zu vermitteln.
"Wir reden hier nicht von Geschenken oder Sozialleistungen, sondern von Ansprüchen, die aus einem Unglück resultieren", hielt Janovsky mit Nachdruck fest. Heftige Kritik übten die beiden Rechtsanwälte an Van Staa. Am 26. November sei eine einvernehmliche Lösung aller Parteien getroffen worden. Unter anderem habe das Land zugewilligt, bis 3. Dezember einen Regierungsbeschluss für die Schadensersatzleistungen herbeizuführen. Die Vereinbarungen seien aber nicht eingehalten worden. Darüber hinaus habe das Land Tirol im Nachhinein die Beträge reduzieren wollen und schließlich auch noch die Darlehensrückzahlungen gefordert. Auch einen Regierungsbeschluss gebe es noch nicht.
"Wenn man also sagt, dass die Rechtsanwälte im Nachhinein etwas ändern wollten, ist das unwahr", sagte Egger. Es wäre wichtig gewesen, dass die Verantwortlichen das Problem direkt ansprechen. Dies sei aber nicht geschehen, denn seit Ende November herrsche "absolute Funkstille", sagte Janovsky.
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