Jetzt auch Grazer Polizeidirektor Stingl vor Ablöse!
- Vertrag über März 2003 hinaus wird nicht mehr verlängert
- Gendarmerie-Kommandant will sich juristisch wehren

Der Grazer Polizeidirektor Franz Stingl steht angeblich vor der Ablöse: Dem Bürgermeisteramt der Stadt Graz liegt ein Schreiben vor, wonach der Vertrag des 54-Jährigen über März 2003 hinaus nicht mehr verlängert wird. Die SPÖ protestierte heftigst: Die "Säuberungspolitik" bei SPÖ-nahen Exekutive-Vertretern ginge offenbar weiter.
Der Polizeidirektor selbst hielt sich in Wien auf.
Den ganzen Tag über hatte es bereits Gerüchte in diese Richtung gegeben, die am Abend vom Innenministerium bestätigt wurden. SP-Bürgermeister Alfred Stingl ist eine offizielle Information aus dem Innenministerium zugegangen, wonach der Grazer Polizeidirektor nur mehr bis März 2003 im Amt sei.
Innenministerium: "notwendig"
Das Innenministerium hat Donnerstag Abend bestätigt, dass der Posten des Grazer Polizeidirektors neu ausgeschrieben wird. Dieser Schritt sei notwendig, da sich ansonsten der Vertrag von Franz Stingl automatisch verlängert hätte, erklärte der Sprecher von Ressortchef Ernst Strasser.
"Säuberungspolitik"
Von einer "Säuberungspolitik" sprach der Grazer SPÖ-Chef Walter Ferk. Es sei "überhaupt nicht nachvollziehbar", warum Stingl, der "hervorragende Arbeit geleistet hat", abgelöst werde: "Es sei denn, seine angebliche Nähe zur SPÖ wird vom Innenminister als ein Vergehen gewertet", meinte Ferk. Er ersuchte die steirische VP-Landeshauptfrau, bei Innenminister Ernst Strasser (V) vorstellig zu werden und Strassser "klar zu machen, dass diese Art von Personalpolitik einem friktionsfreien Klima in unserem Land abträglich ist".
Kommandant will sich wehren
Sollte der Grazer Polizei-Chef tatsächlich gehen müssen, wäre das die zweite erhebliche Aufregung in der Exekutive binnen kurzer Zeit: Der eigenen Angaben zufolge völlig überraschte Landes-Gendarmerie-Kommandant Horst Scheifinger war erst vergangene Woche definitiv von Peter Klöbl abgelöst worden. Scheifinger will sich dagegen juristisch wehren.
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