Mittwoch, 11. Dezember 2002

Ortstafeln: Für Korinek gilt ab 2003 der Staatsvertrag

  • "Regierung hat Möglichkeit für neues Gesetz nicht genutzt"
  • Kärntens FP-Chef Strutz: Es besteht kein Handlungsbedarf

Mit Jahresende läuft jene Frist ab, welche der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Erkenntnis vom 13. Dezember 2001 dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit der zweisprachigen Topographie in Kärnten gesetzt hatte. "Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit jedoch nicht genützt, weshalb mit 1. Jänner 2003 der Staatsvertrag gesetzliche Basis ist", sagte der neue VfGH-Präsident Karl Korinek am Mittwoch.

Das Höchstgericht hatte vor einem Jahr Teile des Volksgruppengesetzes von 1976 und der Topographieverordnung 1977 als "verfassungswidrig" aufgehoben und die Regierung aufgefordert, ein neues Gesetz zu beschließen. Die Konsenskonferenz mit Vertretern von Parteien, Slowenen und Heimatverbänden ist jedoch gescheitert, weil die Volksgruppe dem von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (VP) vorgelegten Kompromiss nicht zustimmte. Sie forderten eine Zehn-Prozent-Regelung, wie sie der VfGH im Erkenntnis vorgegeben hatte.

Bis Dezember des Vorjahres galt die 25-Prozent-Regelung: Ab einem Anteil von 25 Prozent slowenischsprachiger Bevölkerung in einer Gemeinde, hätten zweisprachige Ortstafeln errichtet werden sollen - hätten, weil zwar eine Liste mit 91 Ortschaften verordnet wurde, jedoch bis heute noch rund 20 von ihnen keine zweisprachigen Ortstafeln haben.

Regierungs hat Möglichkeiten nicht genutzt
Die Bundesregierung habe die Möglichkeit für neues Gesetz nicht genutzt, sagte Korinek. Sie hätte sehr wohl ein Gesetz beschließen können, welches die Frage der zweisprachigen Ortstafeln für Orte mit mehr als zehnprozentigem Anteil slowenischsprachiger Bevölkerung regelt. "Das Erkenntnis hat nicht bedeutet, dass es künftig zehn Prozent sein müssen", dazu der künftige Präsident. "Man kann sich auch an Siedlungsstruktur, Größe des Gebietes und ähnlichem orientieren. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeiten aber nicht genützt, damit ist mit Jänner der Staatsvertrag gesetzliche Basis."

In der Praxis bedeutet dies laut Korinek, dass in jedem einzelnen Fall, der an den Gerichtshof herangetragen wird, auf Grund des Staatsvertrages geurteilt werden müsse. "Der Staatsvertrag ist hier aber sehr weit gefasst, wir müssten ihn dann auslegen", sagte er.

Korinek hofft auf Ausbleiben einer Klagsflut
Der neue VfGH-Präsident hofft, dass es nicht zu einer Klageflut kommt. Vor wenigen Tagen hatte der Rechtsanwalt und Slowenen-Funktionär Rudi Vouk gegenüber der "Presse" angekündigt, "notfalls jeden Ort in Südkärnten einzeln durchzufechten". Vouk ist es auch gewesen, der auf Grund einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor Jahren in St. Kanzian/Klopeiner See (Bezirk Völkermarkt), Volksgruppengesetz und Topographieverordnung mit einer Klage beim VfGH "zu Fall gebracht" hatte.

11.12.2002 14:17