Montag, 2. Dezember 2002

Deutschland prüft Klage gegen Tabak-Werbeverbot

  • Verbot nur für grenzüberschreitenden Handel mit Zeitungen

Deutschland will innerhalb der nächsten 50 Tage eine Klage gegen das weitreichende Tabak-Werbeverbot in der EU prüfen. Das teilte Staatssekretär Alexander Müller während eines Treffens der Gesundheitsminister am Montag in Brüssel mit. Die EU-Partner hatten gegen den Widerstand Deutschlands und Großbritanniens ein weitgehendes Verbot für die Werbung und das Sponsoring von Tabakprodukten in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und im Internet beschlossen. Österreichs Gesundheitsminister Herbert Haupt (F) nahm nicht an dem Treffen teil.

Müller betonte, dass Deutschland grundsätzlich alle EU-Bestrebungen zur Beschränkung der negativen Gesundheitsfolgen von Tabak unterstütze. Vorbereitet werde zurzeit unter Beteiligung der Tabakkonzerne ein entsprechendes Paket. Ein generelles Verbot der Tabakwerbung sei aber nicht geplant. Forschungen zeigten, die Werbung sei nicht hauptsächlich dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche rauchten. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission überschreite "eindeutig" die Zuständigkeit der EU.

Ein Tabak-Werbeverbot könnte Deutschland nur beim grenzüberschreitendem Handel mit Printmedien akzeptieren. Die EU ist dagegen aus Sicht Berlins nicht befugt, für den nationalen Markt in Deutschland Verbote zu erlassen. Zeitungen, die nicht ins Ausland ausgeführt würden, dürften dem Verbot nicht unterworfen werden, betonte Müller. Auch im internationalen Handel soll das Verbot nur dann greifen, wenn Medienprodukte "in beachtlichem Umfang" in andere EU-Länder versendet würden.

Bei einer öffentlichen Debatte hatten auch einige andere EU-Länder das geplante Tabak-Werbeverbot als zu weit reichend kritisiert. Schweden etwa sprach sich gegen ein Werbeverbot im Radio aus, weil dies eine Einschränkung der Medienfreiheit darstelle. Der Beschluss fiel jedoch mit qualifizierter Mehrheit der EU-Länder.

Deutschland hatte einen ähnlichen EU-Beschluss im Oktober 2000 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg schon einmal zu Fall gebracht. Die Richter entschieden damals, dass die EU in der Gesundheitspolitik nur begrenzte Kompetenzen habe. Byrne ist allerdings zuversichtlich, dass die überarbeitete Vorlage diesmal auch vor den Richtern Bestand hat.

2.12.2002 14:43