Montag, 2. Dezember 2002

Es ist fix! Konsum-Boss muss nicht hinter Gitter!

  • Gerharter ist "nicht erleichtert": Habe Freispruch erwartet
  • 1. Instanz-Urteil vor 1 1/2 Jahren: 21 Monate Haft, 6 unbedingt

"Ich möchte meinen Lebensabend als freier Mann verbringen", flehte der bald 64-jährige Ex-Konsum-Boss. "Bitte heben Sie das Urteil auf! Es ist ungerecht!", appelierte er an die Höchstrichter. Es wirkte: Gerharter muss nicht für sechs Monate hinter Gitter. Vor eineinhalb Jahre war er beim Prozess nach der Konsum-Pleite zu 21 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Seine Reaktion nach dem endgültigen Urteil, das er mit versteinerter Miene zu Kenntnis nahm: "Ich bin nicht erleichtert"... "Ich habe den Freispruch erwartet und erwünscht..."

Der OGH: Rechtlich betrachtet wäre der ersten Instanz kein Verfahrens- oder Begründungsmangel unterlaufen, führte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung aus.

Daher wurde die von Verteidiger Manfred Ainedter eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde verworfen. Der Strafberufung gab der Fünfer-Senat allerdings statt: Die bei einem Schaden von umgerechnet 800.000 Euro - so viel sollen die von Gerharter seiner Familiie überschriebene Villa und das Jagdhaus wert gewesen sein - wären 21 Monate teilbedingt "etwas überhöht", meinte der Oberste Gerichtshof (OGH).

Gerharter nahm den Spruch mit versteinerter Miene zur Kenntnis und wirkte keineswegs zufrieden. "Ich bin nicht erleichtert", betonte er anschließend. Er habe sich einen Freispruch "erwartet und erwünscht", da er nach wie vor überzeugt sei, keine strafrechtliche Schuld auf sich geladen zu haben. Man habe im Zusammenhang mit der Konsum-Pleite nach einem Schuldigen gesucht, obwohl es keinen einzigen Gläubiger gebe: "Einer ist immer der Teschek". Er sei "enttäuscht", schloss Gerharter, um sich noch bei seinem Anwalt zu bedanken, der sich "wacker geschlagen" habe.

Der Ex-Boss sagte bei der Verhandlung: "In Wahrheit schulde nicht er dem Konsum etwas, sondern umgekehrt. "Der war mein Schuldner, ich war der Gläubiger!" Im Zuge eines Rechtsstreits um noch ausstehende finanzielle Ansprüche nach seiner Entlassung habe man ihm im Dezember 2000 "einen zweistelligen Millionenbetrag" bezahlt und sich verglichen."

Wortreich ("Es drängt aus mir heraus") ließ der bald 64-Jährige seine Karriere beim "Roten Riesen" Revue passieren, um am Ende festzustellen: "Nein, ich geniere mich auch heute nicht!"

Verteidiger Manfred Ainedter bezeichnete seinen Mandanten als "Fleisch gewordener Konsum" und den letzten Gerichtstag als "End- und Höhepunkt der strafrechtlichen Verfolgung". Gerharter sei ein Mann mit Handschlagqualität: "Das kann doch nicht wahr sein, dass man so jemanden sechs Monate ins Gefängnis schickt!" Generalanwalt Ernst Eugen Fabrizy hatte dagegen an der ersten Instanz nichts auszusetzen. Er nannte das Urteil "eine angemessene Reaktion des Erstgerichts".

Schuldspruch vor eineinhalb Jahren
Vor eineinhalb Jahren sprach ein Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht Gerharter wegen betrügerischer Krida schuldig. Strafe: 21 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt. Der OGH änderte die Strafe nun auf 15 Monate bedingt.

2.12.2002 14:38