Freitag, 6. Dezember 2002

Geldstrafe für US-Anwalt Ed Fagan

  • Hat Anwaltsberuf in Österreich ohne Berechtigung ausgeübt

Geldstrafe für Ed Fagan: Wegen "Winkelschreiberei" wurde über den umstrittenen US-Anwalt eine Buße von 1.500 Euro verhängt. Der Richter im Kaprun-Prozess, Manfred Seiss, hat diese Strafe nach einer Anzeige der Salzburger Rechtsanwaltskammer ausgesprochen.

Im Nichteinbringungsfall ist eine zweiwöchige Ersatz-Freiheitsstrafe vorgesehen. Fagan kann dagegen Rechtsmittel ergreifen, wie heute, Freitag, die "Salzburger Nachrichten" und der ORF Salzburg berichteten.

Das Verwaltungs-Strafdelikt der "Winkelschreiberei" ist dann gegeben, wenn jemand, der zur Ausübung des Anwaltsberufes in Österreich nicht berechtigt ist, solche Tätigkeit entgeltlich durchführt - eine unentgeltliche Vertretung von Privatbeteiligten ist dagegen erlaubt. Es genügt jedoch der Anschein einer "gewinnsüchtigen Absicht". Und diese sah sowohl die Anwaltskammer als auch der Richter gegeben: Angesichts der Häufigkeit von Fagans Einschreiten in Fall Kaprun und der Tatsache, dass zahlreiche Vollmachten auf ihn lauten, sei nicht davon auszugehen, dass dies unentgeltliche Leistungen sind.

6.12.2002 11:04