Freitag, 6. Dezember 2002

Alle Jahre wieder: Probleme mit Umtausch & Konto-Minus

  • Minister Böhmdorfer will Umtauschrecht gesetzlich verankern
  • Tückisch: Girokonto überziehen kostet bis zu 13,25% Zinsen!

Kaufen, kaufen, kaufen! Und dann gibt´s Probleme beim Umtausch der ungeliebten Gaben - weil es kein generelles Umtauschrecht gibt. Noch ein Punkt, den keiner gerne sehen will. Viele Christkindln geben vor Weihnachten mehr Geld aus als sie haben. Konsequenz: Überzogenes Giro-Konto, das zusätzlich extreme Kosten verursacht (siehe Kasten rechts), hohe Schulden. Vor allem Jugendliche tappten immer öfter in die Schuldenfalle.

Oft lange Gesichter beim Auspacken der Geschenke
Wer hat das nicht schon einmal erlebt - lange Gesichter nach dem Öffnen der Packerln: Der Wunschzettel war vom Christkind nicht "beachtet" worden, plötzlich hat man zwei gleiche Kleidungsstücke. Die Liste der doppelten oder ungeliebten Geschenke betrifft aber nicht nur Textilien, sondern lässt sich beliebig fortführen: Computerspiele, Küchengeräte, etc...

Statistisch gesehen werden nach den Feiertagen bis zu 7 Prozent aller Packerln umgetauscht. Bei einem geschätzten Gesamtumsatz für das Weihnachtsgeschäft von rund 23 Mrd. Schilling im Jahr 2000 ergab das eine stolze Summe von mehr als 1,5 Mrd. Schilling.

Justiz- und Konsumentenminister Böhmdorfer nimmt einen neuen Anlauf für eine gesetzliche Verankerung des Umtauschrechts nehmen - zumindest in der Weihnachtszeit. Ab dem ersten Weihnachtseinkaufssamstag sollte dieses gesetzliche Umtauschrecht gelten. Als Frist für einen Umtausch seien 4 Wochen angemessen. Sollte es tatsächlich zu Koalitionsvereinbarungen mit der ÖVP kommen, würde er sich dafür einsetzen, das gesetzliche Umtauschrecht auch dort zu verankern.

Derzeit haben die Konsumenten - kraft Gesetz - nur bei Bestellungen im Versandhandel bzw. Internet 7 Tage lang ein Rücktrittsrecht. "Ansonsten gibt es kein Recht", so Böhmdorfer. Alles andere sei eine Frage der Vereinbarung bzw. freiwilligen Verpflichtung der Unternehmen, wie Umtauschfristen oder Geld-Zurück-Garantien, wie sie große Textilketten mittlerweile oft bieten.

Böhmdorfer hatte bereits Anfang Jänner 2002 einen Vorstoß in Richtung Verankerung des Umtauschrechts im Konsumentenschutzgesetz gemacht umd Gespräche mit der Wirtschaft geführt. Damals sei der Handel aber durch das neue Gewährleistungsrecht stark belastet gewesen.

In einer neuen Broschüre des Ministeriums, "Gut beraten zur Weihnachtszeit", die in Wiener Einkaufsmeilen aufliegen und ausgeteilt wird, werden Tipps gegeben. Etwa dass ein mündlich vereinbartes Umtauschrecht auf dem Kassenbon vermerkt werden sollte.

Hinweise gibt es auch für in der Weihnachtszeit besonders beliebte Geschenk-Gutscheine. Laut Spectra-Umfrage wollen heuer wieder 29% der Österreicher Gutscheine schenken. Böhmdorfer wies darauf hin, dass die Frist für den Verfall letztlich auch Vereinbarungssache sei. Steht auf dem Gutschein gar nichts, ist er laut Judikatur 30 Jahre gültig.

6.12.2002 10:49