Donnerstag, 5. Dezember 2002

Zuwanderer brauchen ab 2003 Gesundheitszeugnis

  • Sozialministerium legt Verordnung vor
  • 11 Krankheiten auf Index: Einreiseverbot

Zuwanderer müssen in Österreich ab 2003 ein Gesundheitszeugnis vorweisen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Das sieht eine Neuregelung des Fremdengesetzes vor, die per 1. Jänner in Kraft tritt. In einem Verordnungsentwurf des Sozialministeriums wurde nun festgelegt, auf welche Krankheiten sich die Migranten untersuchen lassen müssen. Bei Vorliegen einer der aufgelisteten Krankheiten kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels verweigert werden. Die Verordnung gilt nicht für die Verlängerung bestehender Aufenthaltstitel.

Es handelt sich dabei aber um eine Kannbestimmung - das heißt, der Aufenthalt muss von der Behörde nicht verweigert werden. Entschieden wird von Fall zu Fall. Konkret werden in der Verordnung - die sich am Epidemiegesetz orientiert - folgende elf Krankheiten aufgelistet:

  • Tuberkulose (die der ärztlichen Überwachung bedarf),
  • Lepra,
  • Cholera,
  • übertragbare Kinderlähmung,
  • Paratyphus,
  • Pest,
  • Ruhr,
  • Typhus,
  • Hepatitis A, B, C, D, G,
  • Diphterie und
  • Pertussis.
Jeder Ausländer, der sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten will, braucht ein solches Gesundheitszeugnis. Dieses muss das Vorliegen oder eben das Nichtvorliegen der aufgelisteten Krankheiten bescheinigen und darf nicht älter als 90 Tage sein. Die Untersuchungen müssen nicht in Österreich erfolgen.

Auswahl stößt auf Kritik
Die Auswahl der Krankheiten stößt auch bereits auf erste Kritik bei studentischen Austauschorganisationen, die negative Auswirkungen auf ihre Austauschprogramme befürchten. Andreas Karpfen von den International Student Associations of Austria (ISAA) bezeichnet die Krankheitenliste im Gespräch mit der APA als "medizinisch nicht sinnvoll". So hätte Cholera eine Verlaufsdauer von wenigen Wochen und gelte anschließend als ausgeheilt. Ein Nachweis drei Monate vor der Einreise sei also nicht sinnvoll. Bei Lepratests bestehe das Problem, dass diese weltweit nicht lieferbar seien, zitiert er den Leiter des Tropeninstituts der Uni Wien, Herwig Kollaritsch. Bemängelt werden von Karpfen auch die Kosten der Untersuchungen, die sich in Österreich auf rund 500 Euro belaufen würden.

Sozialministerium versteht Kritik nicht
Im Sozialministerium versteht man die Kritik nicht. Es seien grundsätzlich all im Epidemiegesetz genannten Erkrankungen aufgenommen worden, die von Mensch zu Mensch übertragbar seien, und die die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen nachhaltig und ernsthaft gefährden könnten, meinte der zuständige Sektionschef Hubert Hrabcik. Ähnliche Regelungen gebe es auch in anderen Ländern.

5.12.2002 07:46