Donnerstag, 28. November 2002

Härtere Gesetzte gegen Asylmissbrauch

  • Schlepper mit Berufsverbot und Gefängnis bestrafen

Die 15 EU-Staaten wollen Menschenschmuggler und falsche Asylbewerber mit einem Bündel neuer Gesetze abschrecken. Die europäischen Innenminister beschlossen am Donnerstag in Brüssel ein einheitliches Vorgehen gegen Schlepperbanden. Außerdem einigten sie sich auf gemeinsame Regeln für die Aufnahme von Asylbewerbern.

VoMenschenschmuggel wird künftig EU-weit mit Gefängnis und Berufsverbot geahndet. Laut Ratsbeschluss soll allen Tätern eine Haftstrafe von mindestens acht Jahren drohen, wenn sie in einer kriminellen Vereinigung vorgehen oder das Leben der illegal über die Grenze gebrachten Menschen gefährden. Das Transportfahrzeug soll beschlagnahmt werden. Neben einer gerichtlichen Bestrafung wird den Schmugglern die Ausübung des Berufes verboten, den sie bei der Straftat ausübten. Das könnte für Lastwagenfahrer ebenso gelten wie für Spediteure oder Reiseveranstalter, die Menschen illegal in die EU bringen. Zudem droht Tätern aus Drittstaaten die Ausweisung.

Auch gegen juristische Personen will die EU einheitlich vorgehen. Werden Firmen oder Vereine beim Menschenschmuggel erwischt, wird ihnen laut Rahmenbeschluss jede öffentliche Unterstützung entzogen. Geschäftliche Aktivitäten können ihnen vorübergehend oder dauerhaft verboten werden. Selbst eine Auflösung wird angedroht. Der Beschluss tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die dazu gehörige Direktive legt fest, was EU-weit als Hilfe zur Einreise, zum Transit oder dem illegalen Aufenthalt verstanden werden soll.

Schließlich wollten die Minister über Mindestnormen bei der Anerkennung und Aufnahme von Asylbewerbern beraten. Dabei geht es um einheitliche Standards etwa bei der Gesundheitsversorgung oder dem Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildungseinrichtungen. Der deutsche Innenminister Otto Schily hat sich bereits mehrfach für diese Mindestnormen ausgesprochen, um so genanntes Asyl-Shopping zu verhindern. Österreich dringt außerdem auf eine EU-weit gültige Liste mit sicheren Drittstaaten, wie es sie etwa in Deutschland bereits gibt.

Die Minister beauftragten die EU-Kommission, mit vier Ländern Verhandlungen über Rücknahmeabkommen aufzunehmen. Dies sind China, Albanien, Algerien und die Türkei. Mit Russland, der Ukraine, Pakistan, Sri Lanka und Macao verhandelt die Kommission schon, doch gestalten sich die Gespräche nach Diplomatenangaben teilweise schwierig. Mit Hongkong hatte Brüssel am Mittwochabend eine erstes solches Abkommen geschlossen, das die Rückkehr illegal in der EU lebender Menschen dorthin garantieren soll.

Auf der Tagesordnung stand auch die Frage, welcher EU-Staat bei einem Asylverfahren zuständig ist, wenn der Asylsuchende bei seiner Flucht mehrere Länder durchreist hat. Bisher muss das Land das Verfahren führen, in das der Asylsuchende eingereist ist, unabhängig davon, wo er aufgegriffen wurde. Besonders Italien und Griechenland dringen aber auf eine Änderung dieses Systems. Diese Länder argumentieren, dass zu viele Flüchtlinge über ihre Küsten in die EU gelangten.

28.11.2002 15:34