Dienstag, 26. November 2002

Kartellrecht: EU-Staaten beschlossen große Reform

  • Künftig Einbindung nationaler Behörden
  • Monti sieht starken Bürokratieabbau

Die EU-Staaten haben am Dienstag eine große Reform des seit 1962 geltenden Kartellrechts der Union beschlossen. Während bisher jedes Abkommen zwischen Unternehmen in Brüssel genehmigt werden musste, werden in Zukunft die Unternehmen selber entscheiden können, ob ihre Abkommen unter EU-Recht zulässig sind oder nicht, sagte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am Dienstag Nachmittag vor der Presse. Dies sei ein "wichtiger Tag in der Geschichte des gemeinschaftlichen Kartellrechts".

Nach der jetzigen Reform werden Unternehmen angehalten, an Hand schon vorhandener Gesetzgebung und von Leitlinien der EU-Kommission selber zu prüfen, ob ihre Abmachungen EU-konform sind. Wenn es zu Problemen kommt, sollen nationale Kartellbehörden und Gerichte für die Durchsetzung von EU-Kartellrecht zuständig sein. Die nationalen Kartellbehörden sollen sich zu einem Netz zusammenschließen. Die EU-Kommission werde sich von einer Organisation, die einzelne Fälle prüft, zu einer Organisation entwickeln, die Leitlinien für die Prüfung von Kartellfällen vorgibt, sagte Monti. Nur in besonders schweren Fällen wird weiterhin die EU-Kommission in Brüssel zuständig sein.

Die überwiegende Mehrheit aller in Brüssel jetzt angemeldeten Fälle sei offensichtlich wettbewerbsrechtlich kein Problem. Die Prüfung sei eine "langweilige bürokratische Angelegenheit" und verursache bei Unternehmen und Steuerzahlern unnötige Kosten. Es sei gesellschaftlich sinnvoll, wenn die Unternehmen, die sich zusammenschließen auch die Kosten für die rechtliche Prüfung des Projekts übernehmen, meint Monti.

Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Mai 2004 in Kraft treten, dem Tag der für die Aufnahme der Staaten aus Osteuropa in die EU vorgesehen ist. Das sei auch nötig, da bei 25 Mitgliedsländern die EU nicht mehr eine Einzelfallprüfung vornehmen könne. Monti hat viel Vertrauen in die Kompetenz der meist ganz jungen Wettbewerbsbehörden in den Kandidatenländern.

Monti strich auch heraus, dass die EU-Kommission von sich aus und ohne Druck der Mitgliedsländer auf Kompetenzen verzichte. Dies sei ein schlagender Beweis dafür, dass die EU-Kommission sich nicht der Dezentralisierung von Kompetenzen widersetze und nicht um jeden Preis an ihren Befugnissen festhalte. Im Übrigen seien die Mitgliedsländer zunächst nicht begeistert gewesen, diese Befugnisse zu übernehmen.

26.11.2002 15:29