Steiner-Betrugsprozess: Hohe Haft-Strafen
- Firmenchefs zu 9 bzw. 8 Jahren und 9,5 Monaten verurteilt
- Urteile noch nicht rechtskräftig
Zu hohen Strafen wurden die beiden Hauptangeklagten im ersten Prozess am Landesgericht Wels im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Steiner-Firmenimperiums Freitagnachmittag verurteilt. Der Schöffensenat sprach den 59-jährigen Firmengründer Leopold Steiner und dessen 39-jährigen Sohn Alfred des teils versuchten, teils vollendeten Betruges nach einem Brand im Steiner -Tochterunternehmen "Steco" in Aurachkirchen (Bez. Gmunden) schuldig und verhängte Haftstrafen von neun beziehungsweise acht Jahren und neuneinhalb Monaten.
Der Strafrahmen für die angeklagten Delikte beträgt ein bis zehn Jahre.
Da Alfred Steiner zuvor schon wegen Bestimmung zu einer falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde zu zweieinhalb Monaten verurteilt worden ist, soll auch er für insgesamt neun Jahre hinter Gitter. Beide legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig.
Lange geplante Tat
Das hohe Strafausmaß für die beiden Hauptangeklagten ist nicht zuletzt durch ihre führende Rolle bei der Tat zu erklären, wie das Gericht in seinem Urteil feststellte. Außerdem war für den Senat erwiesen, dass die Tat nicht spontan verübt, sondern länger geplant war. Erschwerend kam der enorme Schaden dazu. Die drei mitangeklagten Mitarbeiter des Unternehmens wurden wegen Beteiligung am versuchten schweren Betrug schuldig gesprochen, kamen aber mit bedingten Strafen davon. Auch ihre Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig.
Hoher Schaden
Die Firma Steco befasste sich mit einem Kunststoffkisten-Transportsystem für Obst und Gemüse. Am 24. März 2000 wurde das Lager des Unternehmens durch einen Brand vernichtet. Die Sicherheitsbehörden gehen von Brandstiftung aus, Hinweise auf den oder die Täter gibt es jedoch nicht. Laut Anklage sei danach unter anderem mit manipulierten Unterlagen zur die Zahl der verbrannten Kunststoffkisten gegenüber den Versicherungen ein überhöhter Schaden geltend gemacht worden. Beim Betrug an den Versicherungen ist nach dem Urteil des Gerichtes nur die Schuld am Versuch zu bestrafen. Die Höhe des dabei anzunehmenden Schadens wurde je nach Berechnung verschieden beziffert, es wurde letztlich die für die Angeklagten günstigste Variante herangezogen: 10,61 Mio. Euro. Dazu kam noch der vollendete Betrug an einem Geschäftsmann, dem offene Forderungen an die Versicherungen verkauft wurden, deren Bezahlung angeblich zu erwarten sei, mit einer Schadenshöhe von 8,72 Mio. Euro.
Steiners sprachen von "Komplott"
Steiner senior und junior wiesen im Prozess stets alle Vorwürfe zurück und vermuteten ein Komplott gegen sich. Für die Komplott-Theorie fand das Gericht aber keine Hinweise. Die angeklagten Mitarbeiter, die bestätigten, sie hätten Manipulationen auf Veranlassung der Firmenchefs aus Angst vorgenommen, bei einer Weigerung den Arbeitsplatz zu verlieren. Sie wurden zu Strafen von zwei Jahren sowie 18 beziehungsweise drei Monaten jeweils bedingt auf drei Jahre verurteilt. Sie erbaten sich Bedenkenzeit. Auch in ihrem Fall gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.
Bei dem Betrugsprozess handelt es sich um den ersten im Zusammenhang mit dem Konkurs der Steiner-Firmengruppe im Frühsommer 2001. Die Welser Justiz ist noch mit der rechtlichen "Aufarbeitung" der gesamten Pleite befasst. Noch steht nicht fest, ob dabei noch weitere Prozesse folgen.
Anklage wegen versuchter Mord-Anstiftung
Jedoch hat die Staatsanwaltschaft Wels in der Folge des laufenden Verfahrens erst vor kurzem gegen Steiner junior eine noch nicht rechtskräftige Anklage wegen des Verdachtes der Anstiftung zum versuchten Mord, zur versuchten schweren Nötigung, zur versuchten Freiheitsentzuges und zur versuchten Befreiung eines Gefangenen erhoben. Er soll laut Staatsanwalt zwei Mithäftlinge angestiftet haben, einen ihn im Prozess belastenden Ex-Mitarbeiter zu "liquidieren". Zuvor sollte dieser gezwungen werden, die Steiners zu entlasten. Wäre der Täter festgenommen worden, hätte dieser - so die Vorwürfe - aus dem Gefängnis befreit werden sollen. Auch dieser Vorwurf wird von Alfred Steiner zurückgewiesen.
