Zweites Schiele-Bild "Stehende Frau" beschlagnahmt
- Schätzwert von 100.000 bis 120.000 Euro
Der Skandal im Wiener Dorotheum setzt sich fort: Mitte November ist nach "Bildstock, Häuser und Bäume" ein weiteres Werk von Egon Schiele zur Überprüfung der Provenienz aus einer Auktion genommen worden. Das Bild heißt die "Stehende Frau" und stammt aus dem Jahre 1908. Das Bild soll am 4. Dezember in Wien bei der "International Auctioneers Modern Art"-Auktion mit der Katalognummer 1 versteigert werden sollen. Schätzwert: 100.000 bis 120.000 Euro.
Obwohl seitens des Auktionshauses "kein konkreter Verdacht" einer zweifelhaften Provenienz vorliege, so Dorotheums-Sprecherin Michaela Strebl gegenüber der APA, wolle das Dorotheum diese dennoch prüfen.
Als Provenienzangabe werde der bekannte Kunstsammler Richard Lanye angeführt, der die "Stehende Frau" an den Wiener Kunsthistoriker und Universitätsprofessor Hans Tietze verkauft habe, so Erika Jakubovits, Executive Director des Präsidiums der Israelitischen Kultusgemeinde, zur APA. Tietze musste 1938 Österreich verlassen und emigrierte nach Amerika. "Da muss man recherchieren", so Jakubovits, denn "ich nehme nicht an, dass Tietze das Bild 1938 mitnehmen hätte können". Beweise in die eine oder andere Richtung gebe es jedoch noch keine, betonte Jakubovits.
Im Zusammenhang mit dem beschlagnahmten Schiele-Gemälde "Bildstock, Häuser und Bäume" aus der Sammlung des 1942 im KZ Theresienstadt umgekommenen Wiener Zahnarztes Heinrich Rieger will der Anwalt einer der beiden Erbinnen nach Rieger, Harry Neubauer, nun eine Ausfolgung erwirken. "Das ist das Ziel", bestätigte Neubauer gegenüber der APA. "Wir warten dringend darauf zu erfahren, wer der Einlieferer ist" - entweder durch das Dorotheum oder durch Einsicht in die Strafakte. Vom Einlieferer hänge es ab, ob dieser einer Ausfolgung zustimme oder ob die Ausfolgung in das Strafverfahren wegen Hehlerei hineingenommen werde.
Die Anzeige der durch Neubauer vertretenen Erbin gegen unbekannt wegen Hehlerei, die zur Beschlagnahmung des Werkes geführt hatte, diene dazu, den gutgläubigen Erwerb des Gemäldes, das 1938 "arisiert" und nie restituiert wurde, durch die "Besitzerkette der Eigentümer" zu überprüfen, so Strebl. Das Gemälde hatte, nachdem es die amerikanischen Behörden der Salzburger Landesregierung 1948 ausgehändigt hatten, nach der Galerie Welz in Salzburg lange Jahre dem New Yorker Sammler William Lincer gehört. Es scheint nicht im Art Loss Register auf.
Dieses Raubkunst-Register sei "jedoch nicht die heilige Bibel", so Neubauer und Jakubovits übereinstimmend, sondern "nur eine Möglichkeit". "Das Art Loss Register hat eine Anfrage des Dorotheums wegen des Bildes gegenüber der Kultusgemeinde bestätigt - und es hieß, dass das Dorotheum darauf hingewiesen worden sei, dass bei dieser Provenienz Recherchen nötig sind", so Jakubovits.
Strebl meinte, dass das Dorotheum selbst um zusätzliche Recherchen gebeten habe. Auf die Frage nach eventuellen Versäumnissen seitens des Dorotheums bei der Abklärung der Provenienz antwortete Strebl mit dem Verweis, dass die Sammlung Rieger insgesamt von den Historikern "so gut wie nicht aufgearbeitet" sei. "Unsere Experten haben nach ihren besten Möglichkeiten recherchiert". Das Dorotheum wolle Werke, deren Herkunft "nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch bedenklich wäre, auf keinen Fall zur Auktion bringen". Nachdem das Bild "seit Jahren am Markt bekannt war" und keine rechtlichen Ansprüche an dem Gemälde erhoben wurden, ging man in Dorotheum davon aus, dass das Eigentumsrecht unzweifelhaft ist. In Zukunft sollen Eigentumsverhältnisse der eingebrachten Kunstwerke noch stärker geprüft werden.
Jakubovits und Neubauer sehen in diesem Zusammenhang "schon ein Versäumnis seitens des Dorotheums" (Jakubovits). "Ein Auktionshaus, das sich nur mit Versteigerungen beschäftigt - da müssen bei den Namen Rieger und Welz die Alarmglocken läuten".
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