Dienstag, 12. November 2002

EU erleichtert Handyherstellern Zugang zu Patenten

  • Kommission hat keine kartellrechtlichen Bedenken
  • Raschere Einführung der dritten Generation

Die EU-Kommission will den Herstellern von Mobilfunkgeräten der dritten Generation (3G-Mobilfunk) den Zugang zu Patenten erleichtern. Wie die Behörde in Brüssel mitteilte, habe sie keine kartellrechtlichen Bedenken gegen eine Reihe entsprechender Vereinbarungen der Branche und wird deshalb nicht dagegen vorgehen. Allerdings dürfte die beschleunigte Einführung der neuen Dienste den Wettbewerb zwischen den verschiedenen 3G-Mobilfunktechniken nicht verfälschen.

Von einem verbesserten Zugang zu Patenten und der damit verbundenen zügigeren Einführung der neuen Techniken erwartet die EU-Kommission eine Vervielfachung des Angebots an Hochgeschwindigkeitsdaten- und Sprachübertragungsdiensten per Handy. Die Hersteller des technischen Zubehörs für den 3G-Mobilfunk müssen die technischen Spezifikationen des IMT-2000 Standards erfüllen, den fünf verschiedene Technologien für die neuen Mobilfunkgeräte verwenden.

Wichtigste Ausrüstungsfirmen nehmen nicht teil
Im Juli 2000 hatten eine Reihe Mobilfunk-Hersteller, darunter Alcatel, France Telecom, Samsung, Siemens, Sony und Telecom Italia Mobile mehrere Vereinbarungen in Brüssel angemeldet, mit denen die Lizenzierungsverfahren vereinfacht und die Lizenzgebühren für ein Bündel wesentlicher Patente in einem vernünftigen Rahmen gehalten werden sollen. Die Freistellung von den EU- Wettbewerbsregeln begründete die EU-Kommission auch damit, dass einige der wichtigsten 3G-Patentinhaber, nämlich die Ausrüstungsfirmen für den Mobilfunk Ericsson, Nokia, Motorola und Qualcomm, nicht an den Vereinbarungen teilnehmen.

12.11.2002 15:35