Donnerstag, 14. November 2002

Regeln von Genossenschaftsbanken EU-widrig

  • EU-Komission droht Österreich Klage beim EuGH an

Die EU-Kommission hat Österreich heute förmlich aufgefordert, die Bestimmungen für Liquiditätsreserven von Genossenschaftsbanken zu ändern. Nach Ansicht der EU-Kommission beschränkt das österreichische Bankrecht den freien Kapitalverkehr, weil "bestimmte, einem Zentralinstitut angeschlossene Kreditinstitute verpflichtet sind, ihre Liquiditätsreserven bei diesem Institut zu halten", wie es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission von heute, Donnerstag, heißt.

Die EU-Kommission hat eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" verschickt, was die letzte Stufe vor einer Klage beim Europäischen Gerichtshof darstellt. Werden die österreichischen Bestimmungen nicht innerhalb von zwei Monaten zur Zufriedenheit der EU-Kommission geändert, so hält sich die Brüsseler Institution eine Klage beim EuGH vor.
(Forts.) tsk/wi/rf

14.11.2002 12:43