Blauer Brief und Defizitverfahren
- Frühwarnsystem nicht mit Strafgeldern verbunden
Die Europäische Währungsunion muss ihre erste große Bewährungsprobe bestehen. Seit Jahresbeginn kommen erstmals Haushaltssünder an den Pranger, denen aus Brüssel "Blaue Briefe" sowie Defizitverfahren drohen. Beides wird häufig miteinander verwechselt; dabei handelt es sich um unterschiedliche Instrumente, mit denen die EU einzelne Mitgliedsländer zur nötigen Haushaltsdisziplin zwingen kann.
Der "Blaue Brief" - um den Deutschland und Portugal Anfang des Jahres herum gekommen sind - beruht auf Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. In der Verordnung 1466/97 des EU-Ministerrats heißt es dazu unter anderem zur Defizit-Frühwarnung: "Stellt der Rat ein erhebliches Abweichen der Haushaltslage von dem mittelfristigen Haushaltsziel oder vom entsprechenden Anpassungspfad fest, so richtet er als frühzeitige Warnung vor dem Entstehen eines übermäßigen Defizits... eine Empfehlung an den betreffenden Mitgliedstaat, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen." Dieses Frühwarnsystem ist dem Defizitverfahren vorgeschaltet und nicht mit Strafgeldern verbunden.
Das Defizitverfahren beruht dagegen auf dem EU-Vertrag. In Artikel 104 wird detailliert der mehrstufige Prozess festgehalten, an dessen Ende der Ministerrat Geldbußen von 0,2 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verhängen kann. Bis es dazu kommt, müsste das Mitgliedsland aber erst mehrfach Empfehlungen zur Haushaltssanierung und - im weiteren Verlauf - konkrete Vorgaben zum Defizitabbau ignoriert haben. Bei der Abstimmung über diese Maßnahmen ist im Ministerrat zudem eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
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