Mittwoch, 6. November 2002

Pfarrer wegen versuchtem Sex-Missbrauch verurteilt

  • 18 Monate bedingt, Urteil noch nicht rechtskräftig
  • Auch Weitergabe von Haschisch an Jugendliche als Vorwurf

Wegen versuchtem schweren sexuellen Missbrauch, sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz musste sich Anfang November 2002 der ehemalige katholische Pfarrer von Rudersdorf im Südburgenland in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Richter Wolfgang Rauter) am Landesgericht verurteilte ihn deswegen zu 18 Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage stützte sich unter anderem auf Schilderungen von Jugendlichen über Vorfälle im Pfarrheim. Dabei seien sie auch zu sexuellen Handlungen verleitet worden. Einmal soll der Angeklagte auch einen Jugendlichen zu Oralverkehr aufgefordert und ihm dafür Geld geboten haben. Außerdem habe er Haschisch an vier Jugendliche weitergegeben, so die Anklage.

Pfarrer war voll geständig
Der Geistliche zeigte sich voll geständig und verwies vor Gericht hauptsächlich auf auf seine im Vorfeld der Hauptverhandlung gemachten Aussagen. Zu der Anzeige gegen ihn sei es vermutlich gekommen, nachdem er einem der Jugendlichen, den er während dessen Arbeitslosigkeit mit "vornehmlich Essen, Trinken und Zigarettenkonsum" unterstützt habe, nahe legte: "Bitte, geh was arbeiten", meinte der Pfarrer. "Er hat das dann als Beleidigung empfunden." Während der Verlesung von Protokollen über eine kontradiktorische Befragung wurde die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen.

"Distanzlosigkeit"
Die angeklagten Fakten befänden sich zwar "an der Untergrenze", seien aber dennoch strafbar, so Staatsanwältin Barbara Unger. Im Umgang mit den Jugendlichen sei es zu einer Distanzlosigkeit gekommen: "Es macht einen großen Unterschied, wenn Jugendliche untereinander 'blöd' reden oder wenn ein Erwachsener zu einem 13-Jährigen so etwas sagt. Das ist strafbar." Dass der Angeklagte "gerade in seinem Beruf als Pfarrer eine moralische Instanz darstellt", sei als erschwerend zu werten.

Existenz "mehr oder weniger zerstört"
Verteidiger Herbert Lienhart wies in seinem Plädoyer auch auf drei Todesfälle im unmittelbaren Umfeld hin, die der Angeklagte innerhalb kurzer Zeit zu verkraften hatte - "eigentlich Dinge, die ihn aus dem Gleichgewicht gebracht haben." Der größte Fehler des Pfarrers sei seine sprachliche Anpassung an die Jugendlichen gewesen: "Er hat es verabsäumt, eine klare Grenze zu ziehen." Auf Grund seines Berufes habe es eine "öffentliche Brandmarkung" gegeben: "Die Strafe ist bereits erfolgt", Beruf und Berufung seien beendet, die Existenz des Angeklagten "mehr oder weniger zerstört".

"Ein bisschen Zuckerlverteiler"
Als in der Vergangenheit besonders bei den Jugendlichen beliebter Pfarrer habe der Angeklagte "oft nicht erkennen können, wo die Grenzen sind", so Richter Wolfgang Rauter in seiner Urteilsbegründung. Persönlich habe der Angeklagte vor Gericht "einen einwandfreien Eindruck" hinterlassen. "Als "völlig Unschuldiger", der nun "zum Handkuss"komme, könne ihn der Senat aber nicht erkennen. Einige der Äußerungen des Pfarrers seien "in diesem Fall als Versuchshandlungen im frühesten Stadium des Versuchs" anzusehen: "Gefährlich sind die 'Zuckerlverteiler', und das sind Sie schon ein bisschen gewesen." Der Pfarrer nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

6.11.2002 17:14