Dreieinhalb Jahre Haft für Dornbirner Drogendealer
- Über zwei Jahre rund 10 kg Marihuana verkauft

Ein 40-jähriger Dornbirner ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Weitergabe und Verkauf von rund zehn Kilogramm Marihuana zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der durch einen schweren Verkehrsunfalls vor 15 Jahren zum Frührentner gewordene Mann gab zu, die Drogen - zunächst zur Schmerzlinderung - selbst konsumiert zu haben. Den Verkauf und die Weitergabe von Marihuana leugnete er auch während der Verhandlung. Der Schöffensenat sprach den Angeklagten auf Grund von acht Zeugenaussagen schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Acht Zeugen sagten in Feldkirch aus, während eines Zeitraums von zwei Jahren große Mengen Marihuana über den Dornbirner bezogen zu haben. Sie hätten sogar mehr als den marktüblichen Preis bezahlt, weil das Suchtgift eine sehr gute Qualität gehabt hatte. In diesem Zusammenhang beteuerte der Angeklagte auch weiterhin seine Unschuld und sprach von einem abgekarteten Spiel.
Zur Bestätigung der Verschwörungstheorie brachte der Verteidiger einen Häftling der Justizanstalt ins Spiel, der sich bereit erklärt hatte, anonym auszusagen. Er sagte, dass ein paar Käufer selbst als Verkäufer aufgetreten seien und ihm große Mengen Marihuana angeboten hätten. Der Mann wusste aber nicht, woher das Suchtgift stammte.
Der Schöffensenat zweifelte nicht an den Aussagen der acht Zeugen und sprach den Angeklagten schuldig. Mildernd für das Urteil wirkten sich das Teilgeständnis und die eigene Abhängigkeit des Mannes aus, erschwerend waren der lange Tatzeitraum, die große Suchtgiftmenge und zehn einschlägige Vorstrafen des Angeklagten.
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