Ex-Eiskunstlauf-Olympiasieger: 18 Monate unbedingt!
- Schwarz: Ich bin ja kein Zuhälter // Zeuge: Er hat 2 Gesichter
- Urteil: Schwarz wollte gewerbsmäßig arbeiten!
Das Urteil ist gefallen: Schuldig! 18 Monate unbedingte Haft! Der Ex-Eiskunstlauf-Olympiasieger musste sich wegen Mädchen-Handel verantworten. Er bekannte sich teilweise schuldig, meinte aber: "Ich bin ja kein Zuhälter!" Ein Zeuge konterte heute: "Der ist krank der Mann, der hat zwei Gesichter." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Wiener Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Anton Baumgartner sah es auf Grund der Vielzahl der nach Österreich in Bordelle gebracht Russinnen und Litauerinnen als erwiesen an, dass Schwarz durchaus gewerbsmäßig arbeiten wollte. Staatsanwältin Roswitha Heinrich gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger von Schwarz, Herbert Eichenseder, erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil war nicht rechtskräftig.
18 Monate Haft unbedingt: Nichtigkeit & Berufung
Schwarz ist mit seinem Urteil nicht einverstanden. Nach einem ausführlichen Gespräch mit seinem Verteidiger hat sich der Eiskunstlauf-Olympiasieger entschlossen, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einzulegen. Dies teilte Eichenseder am Dienstag auf APA-Anfrage mit.
"Ich warte jetzt das schriftliche Urteil ab und schau es mir genau an", sagte der Anwalt. Sollte er seine angemeldeten Rechtsmittel tatsächlich ausführen, könnte Schwarz in der Berufungsverhandlung vor dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) auf jeden Fall keine höhere Strafe mehr bekommen: Die Staatsanwaltschaft Wien hat beschlossen, das verhängte Strafausmaß zu akzeptieren.
"Dabei ist es nicht die Strafe geworden, die ich mir eigentlich erwartet habe", gab die zuständige Sachbearbeiterin Heinrich im Gespräch mit der APA offen zu. Im Hinblick auf den Gesundheitszustand von Schwarz - er leidet an Hautkrebs, der Gerichtsakt umfasst ein ausführliches Gutachten hinsichtlich eines bösartigen Melanoms - habe sie nach Rücksprache von einer Strafberufung Abstand genommen: "18 Monate sind jedenfalls ein Signal."
Die Verhandlung
Es sei keine pure Menschenfreundlichkeit gewesen, so Baumgartner, dass Schwarz die Mädchen nach Österreich geschafft habe. Der 54-jährige müsse sich zumindest einen Zusatzverdienst erwartet haben. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter: "Es müssen Signale gesetzt werden, dass Menschenhandel verboten ist." Dem Angeklagten warf er vor, sich nicht rechtzeitig erkundigt zu haben, ob eine strafbare Handlung vorliegen könne.
Der zweite Angeklagte, der Litauer Virgilius Sturonas, wurde im Zweifel freigesprochen. Die ihm zur Last gelegten Taten seinen nicht bewiesen worden. So hätte der Mann, der ein halbes Jahr Untersuchungshaft hinter sich hat, nicht, wie angegeben, einige der Mädchen in den vergangenen Monaten aus Litauen nach Deutschland bringen können, da sich in seinem Reisepass kein Vermerk fand.
Kellner belastet Schwarz
Der Prozess gegen Wolfgang Schwarz wurde heute mit der Befragung jenes Kellners fortgesetzt, der auch der Polizei immer wieder Tipps gegeben haben soll. Der 57-jährige Michael S. leitet laut eigenen Aussagen die "Velvet Bar" am Gürtel in Wien. An Schwarz ließ der Zeuge kein gutes Haar: "Der ist krank der Mann, der hat zwei Gesichter." Dieser soll im November die erste Litauerin in die Bar geschleust haben. Insgesamt waren es drei Mädchen, die zum Arbeiten kamen.
Laut S. wurde ihnen das ganze Geld von Schwarz abgenommen. Er habe sogar über die Einkünfte Buch geführt. In der Folge hätten sich die Frauen "beim Bäcker nicht einmal eine Semmel leisten können". Das sei auch dem Kellner zu viel gewesen. Er lässt einen tiefen Einblick in das Milieu am Gürtel zu: "So geht's ja net Herr Rat, der kann ja net alle abstieren".
Das sagte der Angeklagte
Schwarz erklärte, er habe den Frauen die Papiere besorgt, damit sie legal in Österreich arbeiten könnten. "Dass die Mädchen in Österreich legal als Prostituierte arbeiten, war dabei von Anfang an klar", sagte er.
Er sei sich nicht dessen bewusst gewesen, dass er mit dem Strafgesetzbuch wegen Menschenhandels in Konflikt geraten könnte: "Ich hab' mir nix Böses bei der ganzen Sache gedacht. Meine einzige Sorge war, dass es zu arbeitsrechtlichen Konflikten kommen könnte, wenn sie da arbeiten", erklärte der Angeklagte.
Schwarz bestritt heftig die Aussagen der nach Österreich gebrachten Frauen, dass er abgesehen davon weitere Geldforderungen an sie gestellt habe: "Nein, ich bin ja kein Zuhälter."
Familiendrama in St. Pölten16:26
Bluttat: Tochter Zeuge?Vater schoss auf Sohn und richtete sich selbst. Waffenbesitz des 37-Jährigen illegal
Mordalarm in Wien12:03
Zu Tode geprügeltMann sagte nach Schlägerei bei der Polizei aus - nun folgte die Rache
