Montag, 4. November 2002

EU-Kennzeichen ab heute auch in Österreich

  • Keine Umtausch-Pflicht

Ab heute ist es so weit: Die neuen EU-Kennzeichen werden auch in Österreich ausgegeben. Die Kennzeichen weisen links das EU-Symbol mit den zwölf Sternen auf. Aber: Eine Verpflichtung zum Austausch der Nummerntafeln gibt es nicht. Bei einer Fahrzeugneuanmeldung, beim Wechsel des Wagens oder Verlust des Kennzeichens werden die neuen Schilder automatisch ausgegeben. Hier die wichtigsten Fragen zu den neuen Kennzeichen.

1. Keine Umtausch-Pflicht.
Die neuen Kennzeichentafeln werden bei einer Fahrzeuganmeldung sowie bei einem Wechsel oder Verlust des Kennzeichens ausgegeben. Eine Verpflichtung zum Austausch der Kennzeichentafeln gibt es nicht.

2. "Offizielles" Europa-Zeichen ersetzt "A" - aber nur in EU und Schweiz.
Das neue Kennzeichen ziert links ein blaues Feld mit zwölf Sternen oben und dem weißen "A" als Länderkürzel unten. Das "A" ersetzt innerhalb der Europäischen Union und bei Fahrten in die Schweiz das internationale Unterscheidungszeichen. Bei Fahrten in Drittländer muss das "A-Pickerl" - das weiße Oval mit dem schwarzen "A" - aber weiterhin angebracht sein. Der bei Autofahrerclubs und Zubehörhandel erhältliche "Europa-Aufkleber" bleibt weiterhin erlaubt, er ersetzt aber nicht die offiziellen Tafeln. Bei Fahrten in jedes Land außerhalb Österreichs muss daher zusätzlich zu einem selbst aufgeklebten Europa-Pickerl ein internationales Unterscheidungszeichen angebracht werden.

3. Format-Änderungen nur in wenigen Fällen.
Die einzeilige Tafel für herkömmliche Kennzeichen sowie für Überstellungs- und Probefahrtkennzeichen bleibt in ihrer Größe gleich wie bisher, nämlich 520 x 120 mm. Zweizeilige Kennzeichentafeln für Pkw und Lkw werden zukünftig 300 mm statt bisher 270 mm breit sein. Die Tafeln für Motorräder wiederum sind statt 270 mm nun nur noch 250 mm breit. Zweizeilige Überstellungs- und Probefahrtkennzeichen bleiben wie bisher 270 mm breit.

4. Kennzeichen-Halterungen: betriebssicher - ja, diebstahlsicher - nein.
Die Kennzeichen-Halterungen müssen den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten und die Tafel vor dem Herabfallen schützen. Weitergehender Schutz, vor allem besondere Diebstahlsicherheit oder Schutz vor dem Herabfallen im Geländebetrieb, ist nach den Erläuterungen der Novelle nicht notwendig. Ein Anschrauben der Tafel ist gesetzlich nicht erforderlich, als Sicherungsmaßnahme aber zulässig.

4.11.2002 08:53