FORMAT: Pensionisten an der Macht
- Sicherung der Pension: Die Reformkonzepte der Parteien
Die Politologen sind überzeugt: Die Wahl am 24. November entscheiden letzlich die Pensionisten. Die "Sicherung der Pensionen" hat daher in allen Wahlreden Priorität. Die Schlacht um die zwei Millionen Pensionisten - immerhin jede dritte Stimme - ist voll entbrannt. Hier die Konzepte, wie die Parteien die Renten sichern wollen.
SPÖ: Ein Als-ob-Reformkonzept
Die Sozialdemokraten sehen keinen grundsätzlichen Reformbedarf im österreichischen Pensionssystem. Die "großen Herausforderungen" zur finanziellen Absicherung des "solidarischen Systems" sollen durch "kräftigeres Wirtschaftswachstum, höhere Wertschöpfung und mehr Beschäftigung" bewältigt werden.
Eine staatliche Garantie des Generationenvertrags soll das System absichern. Eine Anhebung des Pensionsalters kommt nur in Frage, wenn vorher entsprechende Maßnahmen am Arbeitsmarkt für Frauen und ältere Arbeitnehmer durchgesetzt worden sind und der Gesundheitsschutz verbessert ist.
ÖVP: Reformkonzept der Abrundungen
Die ÖVP setzt auf einen Ausbau ihres Drei-Säulen-Modells: Erste Säule ist die gesetzliche Altersvorsorge im Umlageverfahren, zweite Säule die betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu Zusatzpension für alle), dritte Säule die auch steuerlich geförderte Privatpension.
Da der Umbau des Pensionssystems in Richtung ÖVP-Modell in den Grundzügen (Abfertigung neu, Bausparmodell für Privatvorsorge) umgesetzt worden ist, geht es jetzt nur noch um kleinere Ergänzugen.
Die beitragsfreie Mitversicherung für Personen, die sich der Kindererziehung oder der Pflege von Familienangehörigen widmen, soll beibehalten werden.
FPÖ: Das Wahlzuckerl-Reformkonzept
Die Freiheitlichen haben ihr grundlegendes Reformmodell im Wahlkampf in der Schublade verschwinden lassen. Das Konzept der individuellen Pensionskonten wendet die versicherungsmathematische Methode der Pensionsberechnung auf ein Umlagesystem mit Generationenvertrag an. Das soll aber erst nach der Wahl diskutiert werden.
Zur Erhaltung der Kaufkraft der Senioren soll die Wertsicherung der Renten zumindest der Mindestpensionen in der Verfassung verankert werden. Grundsätzlich soll das Drei- Säulen-Modell weiterentwickelt werden, wobei es für die betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu) zusätzliche Anreize geben soll.
Grüne: Bedarfsorientierte Grundsicherung
Alle Menschen haben Anspruch auf eine Grundpension in Höhe von etwa 500 Euro im Monat für Alleinstehende und rund 1.000 Euro für Menschen in Partnerschaften. Dazu kommt noch ein entsprechendes Wohngeld, das bei Partnerschaften geteilt wird. Alle Menschen zwischen 19 und dem Pensionsantrittsalter von 60 Jahren (kann durch Gleitoder Teilzeitmodelle verschoben werden) müssen dazu 15 Euro pro Monat in eine Pflichtversicherung einzahlen.
Zur Grundpension kommt als zweite Stufe eine Versicherungspension: Alle, die Beiträge während ihrer Erwerbstätigkeit einzahlen, erhalten streng nach versicherungsmathematischen Kriterien im Umlageverfahren eine Zusatzpension. Jeder eingezahlte Betrag zählt, ohne eine Mindestversicherungsdauer. Bei Partnerschaften wird die Versicherungspension gesplittet, also je zur Hälfte beiden Konten gutgeschrieben.
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