Orkan - Versicherungen zahlen ab 60 km/h Windstärke
- Nur wenig Eigenheimversicherungen decken Sturmschäden ab
- Schäden an Autos nur bei Kasko-Versicherungen gedeckt
Schäden an Gebäuden oder Autos, die durch den jüngsten Orkan entstanden sind, werden von den Versicherungen im Regelfall dann abgedeckt, wenn der Sturm in der betroffenen Gegend mehr als 60 Kilometer pro Stunde erreicht hat. Voraussetzung ist natürlich das Vorhandensein eines entsprechenden Versicherungsvertrages.
Derzeit ist noch keine Schadensbilanz des Sturms der vergangenen Nacht möglich, die Versicherten "melden in so einem Fall oft den Schaden erst dann, wenn das Notwendigste in Ordnung gebracht worden ist", sagte Gregor Kozak, Sprecher des Versicherungsverbandes.
Schäden an Gebäuden - etwa an Dächern und Kaminen - sind dann gedeckt, wenn eine Sturmschadenversicherung vorliegt. Ob eine Eigenheimversicherung Schutz bietet, ist individuell unterschiedlich. In einigen der gängigen Bündelverträge sind Klauseln für Sturmschäden enthalten, in anderen nicht. Gängige Haushaltsversicherungen zahlen nur für Schäden, wenn als Folge des Sturms Schäden im Hausinneren entstanden sind - wenn also beispielsweise nach einer Beschädigung des Dachs Einrichtungsgegenstände kaputt gegangen sind, erläutert Kozak.
Ein parkendes Auto ist etwa gegen Schäden durch herabfallende Äste oder Ziegel dann geschützt, wenn eine Elementar-Kasko-Versicherung ("Teilkasko") vorliegt. Lenkt ein Autofahrer wegen der starken Böen sein Auto in einen Baum, ist der Sachschaden nur dann versichert, wenn auf das Fahrzeug eine Kollisions-Kasko-Versicherung ("Vollkasko") abgeschlossen worden ist. Personenschäden durch den Sturm werden durch die gängigen Unfall-, Lebens- und Krankenversicherungen abgedeckt.
Die Grenzwert von 60 km/h Windstärke, ab der die meisten Versicherungen Sturmschäden abdecken, gilt als Richtwert "im Rahmen eines Sturmereignisses", erläutert der Versicherungsverband. Der Versicherungsfall kann also durchaus schon eintreten, wenn bei einer stärkeren Brise ein Ziegel vom Dach fällt - unter der Voraussetzung, dass die Windstärke vorher die genannte Grenze überschritten hat.
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