Türkei: Justiz will Verbotsprozess gegen Islam-Partei
- Führt in Umfragen vor Parlamentswahl in November
- Istanbul: 50 Verletzte bei Wahlkampfkundgebung

Knapp zwei Wochen vor den Parlamentswahlen in der Türkei hat die türkische Justiz ein Verbotsverfahren gegen die in den Umfragen führende islamische Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) eingeleitet. Generalstaatsanwalt Sabih Kanadoglu begründete den Schritt am Mittwoch damit, die Partei unter Führung des früheren Istanbuler Bürgermeisters Recep Tayyip Erdogan (Bild) habe sich Anordnungen des Verfassungsgerichtes nicht gefügt.
Das Verfassungsgericht hatte die Partei Anfang des Jahres ultimativ "ermahnt", dass der mit einem politischen Betätigungsverbot belegte Erdogan nicht als Gründungsmitglied und Parteivorsitzender fungieren dürfe. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes noch vor den Wahlen gilt allerdings als unwahrscheinlich. Die Klageerhebung dürfte die Popularität Erdogans eher noch steigern.
Zuvor hatte der Vorsitzende Richter des Geschworenengerichts in Ankara laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Anadolu angeordnet, dass Erdogan, in einem gegen ihn laufenden Prozess persönlich erscheinen müsse, um über seinen Besitzstand Auskunft zu geben. Seine Verteidiger erklärten, ihr Mandant habe zu den ersten beiden Anhörungen aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen können. Der Prozess soll erst am 25. Dezember fortgesetzt werden.
Erdogan drohen fünf Jahre Gefängnis
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wuchs Erdogans Vermögen zwischen 1998 und 2001 um umgerechnet mehr als 153.000 Euro, ohne dass dies durch seine legalen Einkommensverhältnisse erklärbar sei. Gegen den 48-jährigen ehemaligen Bürgermeister von Istanbul laufen zudem drei weitere Verfahren wegen Korruption. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm fünf Jahre Gefängnis.
Erdogan selbst darf bei der Parlamentswahl im November nicht antreten. Die oberste Wahlleitung hatte ihm die Kandidatur mit der Begründung untersagt, er erfülle nicht die Anforderungen an einen Abgeordneten. Erdogan hatte 1999 wegen Volksverhetzung vier Monate lang im Gefängnis gesessen. Seine Partei liegt in den Umfragen klar vorne.
Verurteilung wegen Volksverhetzung
Erst vor wenigen Wochen hatte die Wahlaufsichtsbehörde dem Vorsitzenden der AK-Partei wegen einer früheren Verurteilung wegen Volksverhetzung untersagt, bei den Parlamentswahlen zu kandidieren. Das Verbot war auch im jüngsten Türkei-Bericht der EU-Kommission kritisiert worden. Nach umfassenden Reformen wie der Abschaffung der Todesstrafe und der Gewährung kultureller Rechte für die Kurden, erhofft sich der EU-Kandidat Türkei einen baldigen Termin für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Die vor gut einem Jahr gegründete AK-Partei ist aus dem Reformflügel der 2001 verbotenen islamistischen Tugend-Partei hervorgegangen. Drei Jahre zuvor war die Wohlfahrtspartei des früheren islamistischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan verboten worden, den das türkische Militär aus dem Amt gedrängt hatte.
50 Verletze bei Wahlkampfveranstaltung
Mehr als 50 Teilnehmer einer Wahlkampfkundgebung im Istanbuler Stadtbezirk Gaziosmanpasa sind am Mittwoch durch platzende Luftballons verletzt worden. Die mit Helium gefüllten Ballons waren im Gedränge geborsten und hatten Feuer gefangen, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu Ajansi.
Zahlreiche Menschen wurden mit Verbrennungen im Gesicht und an Händen und Armen ins Krankenhaus gebracht. Das Unglück hatte sich kurz vor einer Wahlkampfrede des stellvertretenden Ministerpräsidenten Devlet Bahceli von der Partei der Nationalen Bewegung ereignet. In der Türkei wird am 3. November ein neues Parlament gewählt.
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