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Der 24. November naht mit Riesenschritten! Wer nicht in seinem Haupt-Wohnsitz wählt, hat nur noch heute Zeit, eine Wahlkarte zu beantragen! Alle Stimmberechtigten scheinen in der Wählevidenz ihres Hauptwohnsitzes auf. Auch wer im Ausland ist, muss trotzdem nicht aufs Wahlrecht verzichten. Die NEWS-Networld gibt Ihnen die Antworten auf Fragen wie "Wie komme ich zu einer Wahlkarte?" oder "Wie wähle ich im Ausland?"!
Für die Nationalratswahl am 24. November können seit Ende September österreichweit Wahlkarten beantragt werden. Personen, die ihre Stimme am 24. November nicht in ihrem Wahllokal am Wohnort abgeben können, haben noch heute die Möglichkeit Wahlkarten zu beantragen.
Besondere Wahlbehörde für "Kranke"
Mit einer Wahlkarte kann die Stimme dann entweder in einem Wahllokal für Wahlkartenwähler bzw. vor einer "besonderen Wahlbehörde" (im Spital, zu Hause) in Österreich oder auch aus dem Ausland abgegeben werden. Ist jemand geh- oder transportunfähig oder bettlägerig, muss er dies gleichzeitig mit dem Antrag auf die Wahlkarte bekannt geben, damit er am Wahltag von einer "besonderen Wahlbehörde" aufgesucht wird.
Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
Beantragt werden muss die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz der Wahlberechtigte aufscheint. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich - in manchen Gemeinden auch schon per E-Mail - gestellt werden.
Bei der letzten Wahl im Jahr 1999 wurden 388.270 Wahlkarten vergeben, 363.398 im Inland und 24.872 ins Ausland. Mit Auszählung der 245.400 in fremden Wahlkreisen bzw. aus dem Ausland ausgegebenen Stimmen hat sich damals ein Mandat von der FPÖ zu den Grünen verschoben. Stimmen, die im Wohn-Wahlkreis abgegeben werden, sind schon am Wahlabend im Resultat erfasst.
Wählen im Ausland
Auch wahlberechtigte Österreicher, die im Ausland leben oder sich am 24. November außerhalb des Landes aufhalten, können an der Nationalratswahl teilnehmen. Notwendig dafür ist, in einer Wählerevidenz in Österreich aufzuscheinen, rechtzeitig eine Wahlkarte zu beantragen und die Stimmabgabe im Ausland bestätigen zu lassen. Letzteres geschieht entweder durch einen Zeugen - einen volljährigen Österreicher mit gültigem Reisepass - oder eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland.
Wahlkarte muss rechtzeitig eintreffen
Man sollte bedenken, dass die Wahlkarte rechtzeitig, d.i. bis 2. Dezember, 12.00 Uhr, bei der zuständigen Landeswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein muss. Auslandsösterreicher können die Wahlkarte auch im Weg der Botschaft, des Generalkonsulates oder des Konsulates anfordern. Für den Antrag braucht man einen amtlichen Lichtbildausweis, bei schriftlichem Antrag eine Kopie davon.
Gemeinden versenden Wahlkarten auch ins Ausland
Die Gemeinden versenden die Wahlkarten nach Herstellung der amtlichen Stimmzettel, zwei bis drei Wochen vor dem Wahltag. Ist man da bereits im Ausland, wird die Wahlkarte an die angegebene Adresse (z.B. ins Hotel) geschickt. Die Stimme kann im Ausland - und nur dort - sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden, man muss nicht bis zum Wahltag warten. Wer also am 10. November verreist, kann die Wahlkarte sofort in den ersten Briefkasten nach der Landesgrenze werfen, nicht aber in einen österreichischen Briefkasten, weil Briefwahl in Österreich nicht erlaubt ist.
Flugzeug: Stimme darf erst außerhalb von Österreich abgegeben werden
Ähnlich auch im Flugzeug: Dort darf die Stimme erst nach Verlassen des österreichischen Luftraumes abgegeben werden. Dies wird auch heuer wieder möglich sein, die Austrian Airlines Group bietet heuer ihr Wahlservice: Fluggäste können - mit Wahlkarte - auf allen Flügen ex Österreich bis 24. November, 17.00 Uhr, ihre Stimme abgeben; auf Flügen nach Österreich kann nur am Wahltag selbst, am 24. November, gewählt werden. Die Flugbegleiter - die sich auch als Wahlzeugen zur Verfügung stellen - sorgen für die Weiterleitung der Wahlkarte an die Wahlbehörde.
Wahlkarte: Verschließbares Kuvert
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich der amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert und ein Informationsblatt befindet. Die Wahl im Ausland muss von einem Zeugen bestätigt werden. Streng nach Vorschrift muss das verschlossene Wahlkuvert - mit dem angekreuzten Stimmzettel - vor den "Augen" des Zeugen in die Wahlkarte zurückgelegt werden. Dann muss der Zeuge den betreffenden Vordruck ausfüllen. Angegeben werden müssen auch Ort und Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Wahlvorganges. Auch im Ausland gilt der "Wahlschluss" 24. November, 17.00 Uhr. Wahlkarten mit einem späteren Bestätigungs-Zeitpunkt sind ungültig. Wahlkuvert und Wahlkartenkuvert müssen zugeklebt werden.
Wer darf als Zeuge fungieren?
Zeuge kann sein: Eine einem Notar vergleichbare Person, Mitarbeiter einer österreichischen Botschaft, eines Generalkonsulates oder eines Konsulates oder ein volljähriger Österreicher mit gültigem Reisepass. Am einfachsten ist es, in einer Vertretungsbehörde zu wählen. Die leitet die Wahlkarte dann auch an die Landeswahlbehörde in Österreich weiter. Auf der Homepage des Außenministeriums finden sich Adressen und Öffnungszeiten der Vertretungsbehörden. Andernfalls muss der Wähler die Wahlkarte selbst - ausreichend frankiert - nach Österreich zurücksenden. Bis spätestens 2. Dezember, 12.00 Uhr, muss sie bei der Landeswahlbehörde eingelangt sein. Sollte eine Auslandsreise "platzen", muss für die Wahl in Österreich trotzdem die Wahlkarte verwendet werden. Dann muss man die Stimme in einem Wahlkartenlokal abgeben.
NEWS-Networld-Service
Informationen zur Nationalratswahl finden sich auf der Homepage des Innenministeriums. Informationen über die ausländischen Vertretungsbehörden finden sich auf der Homepage des Außenministeriums.
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