Ex-Ordensschwester vermittelte Mädchen an Freier
- Ihre Wiener Wohnungen dienten als "Liebesnest"
- 15 Monate teilbedingt für einstige Missionarin

Früher führte sie als Ordensschwester in Südamerika Kinder und Jugendliche auf den Weg des rechten Glaubens, zuletzt missionierte Ludmilla B. (45) aber eher im horizontalem Gewerbe. Die gebürtige Slowakin inserierte in slowakischen Tageszeitungen, wo sie nach "Gesellschafterinnen" suchte.
"Kein Sex!", hieß es ausdrücklich in den Annoncen. In Wahrheit aber landeten die jungen Frauen, die sich meldeten, in den beiden Wiener Wohnungen der Ex-Novizin, wo sie diesen zahlreiche Freier zuführte. Deswegen musste sie sich heute, Donnerstag, im Wiener Landesgericht verantworten.
Acht Jahre lang kämpfte die einst als junge Frau in ein Koster in Niederösterreich Eingetretene in Bolivien mit ihren Mitteln für die Grundsätze des katholischen Glauben. Dann lernte sie einen Musiker kennen, verliebte sich, trat aus ihrem Orden aus, heiratete und zog mit ihrem Mann nach Wien. Sie ließ sich zur Pastoralassistentin ausbilden, dürfte damit aber zu wenig verdient haben, um die Kredite für die zwei Eigentumswohnungen abzuzahlen, die sich das Paar in Wien-Landstraße gekauft hatte.
Ein Immobilienmakler brachte Ludmilla B. schließlich auf die Idee, sie könne die Wohnungen ja vermieten. "An Tänzerinnen", lautete der Vorschlag. Tatsächlich fand die 45-Jährige Untermieterinnen, die nach Darstellung ihres Verteidigers Helge Doczekal aber primär aus optischen Gründen keinen Job als Tänzerinnen fanden. Folglich sah Ludmilla B. von ihnen auch kein Geld.
Wohnungen als "Liebesnester"
Da funktionierte die Frau jede der Wohnungen in eine Art "Liebesnest" um: Sie schaltete Inserate, warb um Kunden, legte Verhütungsmittel und Reinigungstücher bereit, erstellte eine detaillierte Preisliste und kassierte die Hälfte vom Verdienst ihrer jüngeren Landsfrauen.
"Das ist nicht ihr Metier", beteuerte nun ihr Anwalt vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Huber, Staatsanwältin Beate Stadelmayer), während sich die Beschuldigte durch die Verhandlung schluchzte. Sie sei da in etwas hinein gerutscht, werde nie wieder als Mädchenhändlerin auftreten, sondern sich zukünftig als Putzfrau verdingen, versprach der Verteidiger. "Ich war in einer schrecklichen Situation", bat Ludmilla B. unter Tränen um Nachsicht.
15 Monate teilbedingte Haft
Das Treiben war Ende August aufgeflogen, nachdem die Polizei gerüchteweise davon Wind bekommen hatte und ein Beamter als vermeintlicher Kunde in Erscheinung getreten war. Nun wurde Ludmilla B. wegen Menschenhandels zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon vier Monate unbedingt. Sie bat um Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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