Lebenslang für "Mülltonnen-Mord": Deutscher verurteilt
- Nicht rechtskräftig: Angeklagter erbat sich Bedenkzeit

Zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde ein 49-jähriger Deutscher am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht verurteilt. Dem Mann wurde vorgeworfen, seine Freundin im Zuge eines Streites erwürgt zu haben. Anschließend versteckt er die Leiche ein halbes Jahr in einer Mülltonne auf seinem Balkon, ehe er sie in eine Grünanlage schaffte, wo sie schließlich gefunden wurde. Schuldig fühlte sich der Angeklagte aber nicht, es sei alles nur ein "unglücklicher Umstand" gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der so genannte Mülltonnen-Mord sorgte im März dieses Jahres für einige Aufregung. Ein Spaziergänger hatte in einer Altpapiertonne die in Plastik verschnürte Leiche einer Frau entdeckt. Es handelte sich um eine 50-jährige Grazerin, die bereits ein halbes Jahr zuvor erwürgt worden war. Als Hauptverdächtiger galt von Anfang an ihr letzter Freund, Hans B., der zunächst allerdings unauffindbar war. Als ihn die Polizei festnahm gestand er zwar die Tat, bestritt aber die Tötungsabsicht: "Es war ein unglücklicher Umstand".
Hans B. war erst rund drei Monate vor der Tat mit Rosalinde V. zusammengezogen. Angeblich gab es immer Streit, weil B. dauernd in Lokale ging. Gearbeitet hatte er damals nicht, sondern seine Zeit in Wettbüros verbracht. Seine Freundin machte ihm wiederholt Vorwürfe wegen anderer Frauen: "Sie war total auf mich fixiert", meinte er vor Gericht nicht ohne Stolz.
An einem Tag Ende September oder Anfang Oktober vorigen Jahres kam er nach dem Genuss von "20 bis 25 Bier" nach Hause und wurde von seiner Freundin wieder mit Vorwürfen überhäuft. Der Streit soll auch im Bett weiter gegangen sein, wo er sie schließlich erwürgte. Dass sie tot war, bemerkte er erst am nächsten Tag, als er seinen Rausch ausgeschlafen hatte.
Seine Version der Abläufe: Rosalinde habe ihm im Bett auf die Genitalien gegriffen und ihm dabei Schmerzen zugefügt. "Ich wollte sie nur abwehren. Vielleicht habe ich dabei zugedrückt", so der Angeklagte.
Am nächsten Tag packte er die Tote in Plastiksäcke und legte sie zunächst in den Kleiderschrank. Als der Geruch zu penetrant wurde, verstaute er nach zwei Tagen die Leiche in einer Mülltonne, verklebte diese und breitete eine Decke darüber. Sechs Monate stand die Mülltonne auf dem Balkon. Erst als Hans B. ausziehen musste, brachte er die Leiche in eine Grünanlage, wo sie dann gefunden wurde.
Die Geschwornen nahmen dem Angeklagten seine Version nicht ab und entschieden nach zweistündiger Beratung auf vorsätzlichen Mord. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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