Mittwoch, 23. Oktober 2002

Umstrittene Transitlösung vor dem Ende

  • Ö wirft Kommission einseitige Abänderung der Zählweise vor

Die Ökopunkteregelung ist Bestandteil des Transitabkommens Österreichs mit der EU von 1992, das durch ein Protokoll mit einer Sonderregelung in den Beitrittsakten Österreichs zur EU 1994 ergänzt wurde. Die Regelung zielt im Wesentlichen auf die Reduktion der Gesamtemission von Stickoxiden (NOx) ab und sieht vor, dass jeder Lkw im Transitverkehr durch Österreich eine bestimmte Zahl von Ökopunkten benötigt, die dem Wert seiner NOx-Emissionen entspricht.

Die Regelung ist jedoch umstritten und war bereits des öfteren Streitpunkt zwischen Österreich und der EU. Kommt es zu keiner Verlängerung, läuft die Regelung Ende 2003 aus.

Laut Transitvertrag ist die Zahl der zu vergebenden Ökopunkte bis Ende 2003 in einem Kontingent begrenzt. Dieses Kontingent wird verringert, sofern die Zahl der Transitfahrten in einem Jahr den Referenzwert des Jahres 1991 um mehr als 8 Prozent übersteigt, wobei die Verringerung nach Maßgabe des Vertrags unmittelbar im Folgejahr zu erfolgen hat.

Strittig ist dabei jedoch die Zählung der Ökopunkte-Fahrten. In der Regel divergieren die Zahlen Österreichs mit jenen der EU-Kommission. Österreich hat deshalb bereits zwei Mal den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.

Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich aus der Frage der Einberechnung von bilateralen Fahrten, so genannten Stichfahrten. Die Österreicher orientieren sich an Fahrerangaben, die EU-Kommission an technischen Daten des Systems. Früher gab es über die Berechnung keine Differenzen, seit 2000, wo erstmals die Höchstmenge überschritten wurde, gehen die Meinungen über die Berechnung auseinander. Aus österreichischer Sicht hat die EU-Kommission die Methode einseitig abgeändert.

Dagegen hat Österreich bereits im September 2001 beim EuGH geklagt. Ein Urteil ist allerdings noch ausständig. Auch in seiner heutigen Ablehnung der Einstweiligen Verfügung hat sich der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Sachfrage nicht geäußert.

Im Normalfall dauert der Entscheidungsprozess des EuGH rund zwei Jahre. Durch den Antrag auf einstweilige Verfügung hatte Österreich auf eine vorläufige Kürzung der Ökopunkte noch in diesem Jahr gehofft. Mit einem tatsächlichen Urteil in dem neuen Rechtsstreit ist nun erst nach Auslaufen des Transitvertrags zu rechnen.

23.10.2002 16:08