Crédit Lyonnais muss Kunden fast 500.000 zahlen
- Berater empfahl arbeitslosem Paar Börsenspekulationen

Die französische Großbank Crédit Lyonnais muss einem arbeitslosen Paar fast eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen, dem ein Angestellter zu Börsenspekulationen geraten hatte. Die von einem Gericht in Créteil bei Paris festgelegte Summe entspricht dem Gesamtbetrag, den das Paar auf Grund der Anlagetipps des Beraters verloren hatte.
Laut Anwalt bezog das Paar im Frühjahr 1999 Arbeitslosengeld und verfügte über rund 120.000 Euro Erspartes. Der Kundenberater habe den beiden 45-Jährigen damals empfohlen, das Geld an der Börse zu investieren.
Dem Anwalt zufolge tätigte das Paar bis Jänner 2001 Käufe und Verkäufe an der Börse mit einem Transaktionswert von mehr als 30 Millionen Euro. Ab Mai 2000 sei das Paar jedoch in die finanzielle Schieflage geraten. Hinzu kamen die von der Bank erhobenen Kommissionen, die sich auf gut 680.000 Euro summierten. Am Ende war das Paar mit fast 500.000 Euro im Minus. Daraufhin beschlagnahmte der Crédit Lyonnais sämtliche Guthaben und entzog den beiden jegliche Zahlungsmittel. Sogar die Sparkonten der Kinder der Familie seien eingezogen worden. Die Richter befanden nun, dass die Bank nicht nur bei der Schuldentilgung unrechtmäßig vorging. Auch sei sie ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen, als sich die Schulden ihrer Kunden durch die Börsengeschäfte dramatisch erhöht hätten.
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