15 Monate bedingt: Beamter ließ sich "schmieren"
- Polizist soll von Drogen-Boss fast 10.400 bekommen haben
Angeklagt war er wegen Amtsmissbrauchs und Begünstigung eines Drogen-Bosses. Verurteilt wurde er wegen Geschenkannahme. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: Schuldig, 15 Monate bedingte Haft für einen Wiener Fahnder. Sein Spezialgebiet: Kampf gegen das organisierte Verbrechen.
"Das Beweisverfahren hat nicht mit der erforderlichen Sicherheit ergeben, dass Sie amtsmissbräuchlich gehandelt haben", führte Richter Kurt Wachsmann in der Urteilsbegründung aus. Ein bewusst vorsätzliches Verhalten, die Republik an ihrem Recht auf Strafverfolgung des Drogen-Händlers Adnan C. zu schädigen, der gleichzeitig ein V-Mann des in der OK-Gruppe (Organisierte Kriminalität) tätigen Polizisten war, sei nicht nachweisbar.
Während der vom Dienst suspendierte Wolfgang G. somit vom Verdacht frei gesprochen wurde, er habe bewusst keine Ermittlungen gegen den "Kopf der türkischen Drogen-Mafia in Wien" - so wurde Adnan C. in einem Bericht der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (EDOK) bezeichnet - in die Wege geleitet, Personen in dessen Umfeld vor Strafanzeigen "geschützt" und einen verdeckten Ermittler verraten, als dieser in Istanbul gegen die Bande ermitteln wollte, blieb er wegen der Annahme von Bestechungsgeldern "hängen".
Das Gericht nahm es nämlich als erwiesen an, dass Wolfgang G. von Adnan C. insgesamt 10.392 Euro einstreifte, die ihm jeweils ein "Geldbote" in einem Kuvert in ein Kaffeehaus in Wien-Josefstadt überbracht haben soll. Dadurch habe der damals schon unter Suchtgifthandel-Verdacht stehende C. bewirken wollen, "dass der Beamte pflichtwidrig keine oder verspätet eine Anzeige erstattet, obwohl er sie schon erstatten hätte können", sagte der Richter.
Weiters ging der Senat davon aus, dass Wolfgang G. von einem anderen türkischen V-Mann insgesamt 3.270 Euro kassierte, dem er drei Mal eine jeweils sechsmonatige Aufenthaltsbewilligung verschafft hatte. Die Beschaffung der Visa wäre im öffentlichen Interesse gedeckt gewesen, "aber dafür darf man halt kein Geld nehmen", brachte es der Richter auf den Punkt.
Wolfgang G. hatte in seinem Strafverfahren die Entgegennahme von Bestechungsgeldern immer bestritten. Ob sich sein von seinem Anwalt artikulierter Wunsch ("Er ist mit Leib und Seele Polizist und will es weiter sein") mit dem nunmehrigen Urteil erfüllen wird, scheint fraglich.
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