Mittwoch, 16. Oktober 2002

Gericht sprach Polizist schuldig: 12 Monate bedingt

  • Rotlicht-Fahnder soll Rotlicht-Dame 'beschützt' haben
  • Schuldspruch nur zu Unterlassungshandlungen

Ein Wiener Rotlicht-Fahnder stand wegen Missbrauchs der Amtsgewalt in Wien vor Gericht. Weil er einer Geheimbordell-Betreiberin polizeiliche Interna verraten und sie "beschützt" haben soll. Das rechtskräftige Urteil: Schuldig, 12 Monate bedingt.

Rascher als erwartet ist der Prozess gegen jenen Beamten des Wiener Sicherheitsbüros zu Ende gegangen, der eine Beziehung mit einer Geheimbordell-Betreiberin eingegangen war und darauf in den Verdacht geriet, seine "schützenden Hände" über sie gehalten zu haben. Friedrich H. (47) wurde schon Freitag Nachmittag wegen Missbrauchs der Amtsgewalt zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt.

Die mitangeklagte Yan Yan C. (38), die zwei angebliche Massagesalons leitete, erhielt wegen Förderung gewerbsmäßiger Unzucht vier Monate bedingte Haft.

Laut Anklage wurde dem Duo neben Amtsmissbrauch die Förderung gewerbsmäßiger Unzucht, Zuhälterei sowie Ausbeutung eines Fremden bzw. Beitragstäterschaft vorgeworfen. Für seine "Liebes"-Dienste soll H. regelmäßig Geldbeträge zwischen 40.000 und 50.000 Schilling (2.907 Euro und 3.634 Euro) sowie eine Reise nach China erhalten haben.

Schuldig weil er keine Anzeige erstattete und nicht gegen Freundin ermittelte
Der auf Mädchenhandel spezialisierte Beamte wurde nur hinsichtlich jener Anklagepunkte schuldig gesprochen, die ihm so genannte Unterlassungshandlungen zur Last legten. Der Schöffensenat (Andreas Böhm) nahm es als erwiesen an, dass der Polizist widerrechtlich keine Anzeige bzw. keine weiteren Ermittlungen gegen seine Freundin tätigte. Von darüber hinaus gehenden Vorwürfen, es sei etwa Geld von der gebürtigen Chinesin zu dem Beamten geflossen und dieser wäre ihr als "Berater" tatkräftig zur Seite gestanden, wurde Friedrich H. freigesprochen.

Die Urteile sind bereits rechtskräftig. Die Verteidiger Rudolf Mayer und Christian Werner waren damit eben so einverstanden wie Staatsanwalt Peter Losert.

Wie sich Polizist & Bordellbesitzerin kennen lernten
Kennen gelernt hatten sich die beiden bei einer Amtshandlung in einem der "Massage-Salons" auf dem Vogelweidplatz. Eine Bewohnerin des Hauses hatte sich beschwert, dass ständig Männer in das Haus kämen und sie glaube, dass sich dort ein Geheimbordell befände. H. kam mit einem Kollegen vorbei, um den Salon zu überprüfen. "Wir haben über die Videoüberwachung gesehen, dass zwei Männer vor der Tür stehen. Wenn sie zu zweit sind, heißt das meistens, dass es sich um Polizisten handelt", sagte C. vor dem Richter aus. Die dort beschäftigten Mädchen hätten sich dann in einem Lager hinter einem Schrank versteckt.

"Der Angeklagte hat von weiteren Untersuchungen Abstand genommen, obwohl er ja gemerkt haben muss, dass das nicht nur ein Massage-Salon ist", warf ihm Staatsanwalt Peter Losert vor. "Bei solchen Geheimprostituierten weiß man ja, dass sie sich ganz gut tarnen können", meinte dagegen der Verteidiger von H., Rudolf Mayer. Zudem seien sie mit Überwachungskameras gut ausgerüstet. "Dann kommen die Polizisten rein, und es sind keine Mädchen mehr da", so Mayer.

Am nächsten Tag bekam C. eine Ladung ins Sicherheitsbüro. "Wir haben nach der Einvernahme noch sehr nett miteinander geplaudert. Er schien sehr an China interessiert zu sein", erzählte die 38-Jährige. Es kam zu weiteren Treffen und zu einer intimen Beziehung.

"Da hat sich Friedrich H. entschlossen, einen so genannten Schutzschirm über Frau C. zu legen", sagte der Staatsanwalt. "So etwas kann er gar nicht versprechen, weil er nicht die einzige Gruppe war, die solche Einrichtungen kontrolliert hat. Da gibt es noch die Fremdenpolizei, die Streifenpolizisten usw.", meinte C.s Verteidiger Christian Werner. Deshalb seien die erwähnten Geldzahlungen an H. nicht sehr sinnvoll gewesen, sagte der Rechtsanwalt.

16.10.2002 22:24