Sonntag, 13. Oktober 2002

Offene Fragen: Wahlgesetz bietet Raum für Deutungen

  • Unterschiedliche Stichdaten für Wiederholung denkbar

Eines stand am Sonntagabend (inoffiziell) fest: Die Wahl eines neuen serbischen Präsidenten ist vorerst gescheitert. Sonst bleiben aber viele Fragen offen. Die Situation ist nicht nur auf den ersten Blick äußerst kompliziert. Das liegt vor allem an der Doppelbödigkeit von Gesetzen und der Verfassung, die in der Ära von Slobodan Milosevic angenommen worden waren. Dadurch sind viele Interpretationsmöglichkeiten offen.

Die Präsidentenwahl sei geglückt, einen Präsidenten habe man aber nicht bekommen, kommentierte der Analytiker des Belgrader Zentrums für freie Wahlen und Demokratie (CeSID), Srecko Mihajlovic, am Sonntag bei einer Pressekonferenz im Mediazentrum die Ergebnisse.

Der jugoslawische Präsident Vojislav Kostunica hat im Vergleich zum ersten Urnengang am 29. September stark zugelegt. Er bekam nach inoffiziellen CeSID-Resultaten knapp zwei Millionen Stimmen gegenüber 1,1 Millionen vor zwei Wochen. Wegen der zu niedrigen Wahlbeteiligung - 45,5 Prozent - wird die Präsidentenwahl entsprechend dem Gesetz aber wiederholt werden müssen.

Die Frist für eine Wahlwiederholung ist im Gesetzbuch aber nicht genau festgelegt. In der Verfassung steht, dass die Wahl spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Präsidenten abzuhalten sei. Sie muss 45 Tage vorher ausgeschrieben werden. Präsident Milan Milutinovic war am 27. Dezember 1997 gewählt worden, er hatte sein Amt am 5. Jänner 1998 übernommen. Dies bedeutet, das die Wahl spätestens am 5. Dezember wiederholt werden müsste.

Vor den Wahlen hatte es aber auch geheißen, dass der 27. Dezember 2002 oder der 5. Jänner 2003 als Stichtag in Frage kommen. Der Verwirrung nicht genug, erklärte CeSID-Sprecher Marko Blagojevic am Sonntag im TV-Sender B-92, dass das Gesetz auch vorsehe, dass die derzeitige Parlamentspräsidentin Natasa Micic nach Ablauf der Amtszeit von Milutinovic 60 Tage als amtierende Präsidentin Serbiens fungieren kann. Dies würde wiederum bedeutet, dass die Neuwahl für das Präsidentenamt bis zum 5. März 2003 abgehalten werden könnte.

Zumal nicht ausgeschlossen ist, dass die Wahlbeteiligung auch bei den künftigen Urnengängen unter 50 Prozent liegt. Nach der derzeitigen juristischen Lage wäre eine Endlosschleife die Folge. Experten halten eine Abänderung Wahlgesetzes vor einer neuen Präsidentschaftswahl für möglich, allerdings müsste dies noch vor der Wahlausschreibung erfolgen. Blagojevic wies auch darauf hin, dass es unklar sei, wer bei der Wahlwiederholung für die Ausschreibung zuständig wäre, die Parlamentspräsidentin oder die Wahlkommission der Republik. So kann es noch lange dauern, bis Serbien einen neuen Präsidenten hat.

13.10.2002 22:19