Serbien: Wahlkommission beschließt Wiederholung
- Kostunica-Partei will gegen Entscheidung ankämpfen
·Offene Fragen
Wahlgesetz ist nicht 100% klar
·Außenminister
Gegen sofortige Wiederholung
Die serbische Wahlkommission hat am Dienstag in Belgrad offiziell eine Wiederholung der Präsidentschaftswahl wegen zu niedriger Wahlbeteiligung beschlossen. An der Stichwahl am vergangenen Sonntag hatten sich nach offiziellen Angaben 45,46 Prozent, beziehungsweise 2.979.254 Wahlberechtigte beteiligt. Damit wurde die erforderliche 50-Prozent-Marke klar verfehlt. Für den jugoslawischen Präsidenten Vojislav Kostunica stimmten laut dem amtlichen Endergebnis 66,86 Prozent der Wähler, sein Herausforderer, der jugoslawische Vizeministerpräsident Miroljub Labus, kam auf 30,92 Prozent.
Kostunicas Demokratische Partei Serbiens (DSS) will gegen die Entscheidung bei allen zuständigen Instanzen Berufung einlegen. Vizeparteichef Zoran Sami erklärte, seine Partei habe "unwiderlegbare Beweise" dafür, dass die Stichwahl gültig beendet worden sei. Die Wahlkommission müsse die Wählerlisten auf den neuesten Stand bringen. Die DSS behauptet, Beweise dafür zu haben, dass in den Wählerverzeichnissen etwa 620.000 "Phantomwähler" registriert sind.
Marko Blagojevic, ein Mitarbeiter des Belgrader Zentrums für freie Wahlen und Demokratie (CESID), sagte, Kostunicas Partei habe zwar Recht auf Einspruch, allerdings habe auch sie von den Problemen mit den Wählerverzeichnissen Wahl gewusst. "Es ist uns bewusst, dass die Wählerverzeichnisse nicht komplett sind, auch die DSS musste sich dessen zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung bewusst sein", wurde Blagojevic in serbischen Medien zitiert. Nach Angaben von CESID-Experten dürfte die Zahl der "Phantomwähler" etwa 500.000 betragen.
Die nächste Runde der Präsidentschaftswahl muss laut Verfassung spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen serbischen Präsidenten Milan Milutinovic stattfinden. Seine Amtszeit läuft am 5. Jänner 2003 ab. Zur nächsten Runde sind wieder mehrere Kandidaten zugelassen. Für die Gültigkeit der Wahl ist wieder eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent erforderlich.
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