Freitag, 11. Oktober 2002

Unionsfraktion betreibt Beschwerde gegen Wahl

  • Diskussion um Stimmen für die PDS
  • CDU könnte nachträglich Wahl gewinnen

Die deutsche Union betreibt eine Beschwerde gegen das Ergebnis der Bundestagswahl. Wie eine Fraktionssprecherin am Freitag in Berlin auf Anfrage mitteilte, wird CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Volker Kauder den Einspruch allerdings nicht selbst beim Bundestag vorbringen. Vielmehr werde dies von "mehreren Bürgern" getan.

Hintergrund ist nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" der Einzug der beiden direkt gewählten PDS-Abgeordneten in den Bundestag, deren Partei auf Grund des Zweitstimmenanteils an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte laut "Welt" bereits vor mehreren Jahren empfohlen, die Zweitstimmen von Wählern nicht zu berücksichtigen, die einem Kandidaten mit der Erststimme zu einem Direktmandat verholfen haben, deren Partei aber an der Fünf-Prozent-Klausel gescheitert ist. Die Empfehlung war jedoch nicht im Bundeswahlgesetz umgesetzt worden.

CDU könnte nachträglich Wahl gewinnen
Nach Angaben der "Welt", die sich auf ein Papier des Bundeswahlleiters beruft, könnte es sich um eine Größenordnung von etwa 28.000 Zweitstimmen handeln, wenn man die Empfehlung der Verfassungsrichter berücksichtigt. Allein der SPD könnten dann 16.000 ihrer Zweitstimmen aberkannt werden. Das Blatt zitiert Kauder mit der Einschätzung, dass die CDU bei einer entsprechenden Korrektur der Auszählung mit ungefähr 10.000 Stimmen Vorsprung stärkste Partei wäre.

Kauder hatte sich vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses bereits vergeblich an den Bundeswahlleiter mit der Aufforderung zu einer entsprechenden Korrektur gewandt. Dies war abgelehnt worden unter Hinweis auf das Bundeswahlgesetz, das dafür keine Grundlage enthält. Nach dem amtlichen Endergebnis hatte der Vorsprung der SPD gegenüber den Unionsparteien 6.027 Stimmen betragen.

Bundeswahlleiter Johann Hahlen hatte bei der Bekanntgabe des Endergebnisses darauf verwiesen, dass eine von ihm modellhaft durchgerechnete Streichung der Zweitstimmen in den entsprechenden Berliner Wahlkreisen Hellersdorf-Marzahn und Lichtenberg ohnehin nicht zu einer Verschiebung der Wahlergebnisse geführt habe. Die Unionsparteien wären damit auch nicht stärkste Fraktion geworden. Allerdings ordnete Hahlen nach eigenen Angaben eine Sicherstellung der Stimmen in den beiden Ostberliner Wahlbezirken für den Fall von Anfechtungen an.

11.10.2002 19:34