Sonntag, 13. Oktober 2002

Prozess gg. OK-Fahnder: Missbrauch der Amtsgewalt

  • Polizist soll Drogen-Boss geholfen haben
  • V-Mann belastet Kriminalbeamten

Ein Kriminalbeamter des Wiener Sicherheitsbüros muss sich seit Montag wegen Missbrauchs der Amtsgewalt im Straflandesgericht verantworten. Wolfgang G. (35), der in der OK-Gruppe (Organisierte Kriminalität) Dienst versah, soll unter anderem Aufenthaltsbewilligungen verkauft, den angeblichen Kopf der türkischen Drogenmafia in Wien begünstigt, einen verdeckten Fahnder "verraten" und von einem V-Mann wertvolle Uhren als Geschenke entgegen genommen haben. "Das ist eine Lüge", wies der vom Dienst suspendierte Polizist sämtliche Vorwürfe zurück. Ein V-Mann belastet den Kriminalbeamten aber schwer.

Die Anschuldigungen von Staatsanwalt Josef Redl haben es in sich: Adnan C., im Zuge der so genannten Operation Kassandra von der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (EDOK) als mutmaßlicher Chef einer auf Suchtgifthandel spezialisierten Bande aus dem Verkehr gezogen und inzwischen - wenn auch nicht rechtskräftig - zu drei Jahren Haft verurteilt, soll sich nämlich bei seinen Landsleuten nicht von ungefähr damit gebrüstet haben, er habe "den Wolfgang mit den langen Haaren" gekauft. Die Anklage wirft dem Polizisten vor, Adnan C. über Ergebnisse von Telefonüberwachungen und Observationen informiert zu haben und Personen in dessen Umfeld nicht verfolgt zu haben, obwohl er von Straftaten Kenntnis hatte.

Dafür erhielt er laut Anklage mehrfach Geldbeträge, insgesamt umgerechnet 10.392 Euro. Der Beamte stellte das entrüstet in Abrede. Er hätte das bei seinem Einkommen gar nicht nötig gehabt: "Ich bin weder Skifahrer noch habe ich in den letzten Jahren große Urlaube gemacht."

"Das habe ich nie gemacht!"
Als sich ein verdeckter Fahnder im November 2000 nach Istanbul begab, um dort gegen die Gruppe um Adnan B. zu ermitteln, soll Wolfgang G. dessen Identität preisgegeben haben. "Das habe ich nie gemacht! Das trifft mich besonders, weil ich weiß, was das geheißen hätte! Mich wundert's, dass der nicht tot ist, wenn er verraten worden ist", stellte er dazu vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Kurt Wachsmann) klar.

Adnan C. sei halt ein V-Mann von ihm gewesen - wie übrigens die meisten Personen, die in dem Strafverfahren eine Rolle spielen und den Polizisten nun belasten. "Im Umgang mit denen hat es damals keine Richtlinien gegeben. Es hat immer nur geheißen: 'Macht's!'. Wenn man Erfolg hat, ist man gut", gab der Kriminalbeamte zu bedenken. "Zuerst werden sie gehätschelt. Aber der Informant dreht sich immer nach den Mächtigen. Und mein Mandant ist ein Niemand", assistierte Verteidiger Rudolf Mayer.

Geschenke von V-Mann angenommen?
Ein weiterer V-Mann des Polizisten war Peter H., ein wegen Raubes und Suchtgifthandels zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilter Wiener. Diesen soll Adnan C. nicht nur als "Geldboten" eingesetzt haben - laut Anklage überbrachte H. dem Polizisten die Beträge jeweils in blütenweißen Kuverts. Wolfgang G. soll sich von dem V-Mann auch mit vier Uhren und einer Lederjacke beschenken haben lassen.

Der 35-Jährige wies auch diese Darstellung zurück und sprach - was die Jacke betrifft - von einem "Vertrauenskauf". "Der hat mit Waren aller Art gehandelt", so der Polizist. Zu den Uhren bemerkte er, H. habe ihm diese zunächst mitgegeben, "damit ich frage, ob sie jemand im Kollegenkreis kaufen will". Schließlich habe er selbst welche erworben: "Ich liebe Uhren."

Besuch im Gefängnis
Als Peter H. nach Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Schwechat wegen Drogenhandels festgenommen wurde, besuchte Wolfgang G. diesen gegen den Willen seiner Kollegen im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus. Dort soll er versucht haben, ihn zu einer falschen Aussage zu bringen, was die weiteren Amtshandlungen der Schwechater Beamten behinderte. "Ich habe ihm nur gesagt, er soll die Wahrheit sagen", behauptet der Angeklagte. Die Ehefrau seines V-Mannes habe ihn gebeten, ihn im Gefängnis zu besuchen.

Mit der Frau hatte sich Wolfgang G. schon vor ihrer Heirat gut verstanden. Einige Wochen pflegte er mit der in einem Nachtlokal beschäftigten Dame ein intimes Verhältnis. Dabei hatten die Behörden die Slowakin mit einem Aufenthaltsverbot belegt. Der Beamte besorgte ihr aber seit 1997 zehn Mal jeweils für sechs Monate ein Visum, was er gar nicht abstritt. Er sei dazu allerdings im "öffentlichen Interesse" berechtigt gewesen, da sie als Vertrauensperson für ihn gearbeitet und mit Informationen und Kontakten versorgt hätte. Sie sei für seine Polizeiarbeit nötig gewesen.

Auch bei den weiteren vier angeklagten Visa-Fällen habe es sich jeweils um V-Männer gehandelt, die Aufenthaltsbewilligungen benötigt hätten. Dass er von einem Türken dafür jeweils 1.090 Euro kassiert haben soll, stritt Wolfgang G. ab.

Das Strafverfahren ist auf vier Tage anberaumt und wird vermutlich am Donnerstag zu Ende gehen.

13.10.2002 22:05