Stichwort: Der Euro-Stabilitätspakt
- Strenge Vorgabe mit Ausnahmeregelung als Hintertür
Der Stabilitätspakt soll sicherstellen, dass der Euro auf Dauer eine harte Währung bleibt. Im Vertrag von Maastricht waren zwar die Regeln für die Aufnahme in den Euro-Club festgelegt. Doch die Vorschriften für die Einhaltung nach dem Start der Währungsunion blieben vage.
Nach langen Verhandlungen wurde schließlich im Dezember 1996 der Stabilitätspakt beschlossen.
Sein Kern sind hohe Strafgelder für Länder, deren Haushaltsdefizit drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreitet. Die Strafe beträgt je nach Höhe der Überschreitung 0,2 bis 0,5 Prozent des BIP. Lange wurde um Ausnahmen gerungen.
Keine Strafen brauchen gezahlt werden, wenn es unvorhersehbare Ereignisse gibt wie Naturkatastrophen oder eine schwere Rezession mit einem Rückgang des BIP um mehr als zwei Prozent im einem Jahr.
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