Können OeNB-Reserven doch verwendet werden?
- Experte: Finanzierung eines Katastrophenfonds möglich
- Nationalbank bleibt weiterhin eher reserviert
·Budget-Defizit
Durch Hochwasser leicht erhöht
·1,5 Mrd. € Hilfe
Entschädigung: Zahlen & Ablauf
Können die Reserven der Österreichischen Nationalbank doch über Umwege angetastet werden? Laut Expertenmeinung könne man OeNB-Gelder zwar nicht - wie von Kärntens Landeshauptmann Haider gefordert - für eine Steuerreform verwenden. Es wäre aber möglich, einen Katastrophenfonds einzurichten, der aus den Währungsreserven gespeist wird.
Die Währungsreserven der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) können zwar nicht für eine Steuerreform verwendet werden, eine relativ harmlose Variante, die am wenigsten rechtliche Probleme bringen würde, sei die Verwendung der Reserven für die Finanzierung eines Fonds, so Harald Badinger von der WU Wien am Donnerstag im ORF-Radio. Die Erträge eines derartigen Fonds sollten einer bestimmten Zweckbindung zugeführt werden, beispielsweise für Forschungsförderung oder Bildung. Auch ein Hochwasserfonds sei im Prinzip nicht ausgeschlossen.
Es gebe zu dieser Thematik allerdings kaum höchstgerichtliche Entscheidungen. Studien hätten ergeben, dass mit der Einführung der Währungsunion rund ein Drittel bis die Hälfte der Währungsreserven in der Euro-Zone nicht benötigt würden. Für die OeNB schätzt Badinger den Betrag mit rund 9 bis 12 Mrd. Dollar. Das Herauslösen der Währungsreserven aus der Nationalbank sei nicht so einfach wie sich die Politik das manchmal vorstelle, aber auch nicht so schwierig wie andere behaupteten.
OeNB: "Gesetzlich verboten"
OeNB-Direktoriumsmitglied Peter Zöllner verwies heute gegenüber der APA darauf, dass die Währungsreserven der Nationalbank und jene des Europäischen Systems der Zentralbank (ESZB) für Notfälle vorgesehen sind. Die rund 17 Mrd. Euro Reserven der OeNB und die insgesamt rund 300 Mrd. Euro des gesamten Notenbanksystems in Euroland stellten dabei angesichts eines täglichen Devisenhandelsvolumens von 1.500 Mrd. Dollar einen relativ geringen Betrag dar. Es sei außerdem gesetzlich verboten, die Notenbankreserven für die Staatsfinanzierung zur Verfügung zu stellen, betonte Zöllner.
Die Haltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Euro-Länder zählen laut EG-Vertrag zu den grundlegenden Aufgaben des ESZB, so die Notenbank. Damit könne über diese Währungsreserven nur noch im Rahmen des ESZB verfügt werden
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