Japans Gericht weist Klage zu Menschenversuchen ab
- Aber erstmals Einsatz von Biowaffen im Weltkrieg zugegeben

Ein japanisches Gericht hat die erste Entschädigungsklage wegen Japans bestialischer Menschenversuche in China während des Zweiten Weltkrieges am Dienstag abgewiesen. Immerhin bestätigten die Richter zum ersten Mal, dass Japan durch die berüchtigte Einheit 731 und andere Einheiten der kaiserlichen Armee Biowaffen benutzt hat und viele Menschen getötet wurden. Doch sprach das Gericht zugleich die Regierung von rechtlichen Verpflichtungen frei.
180 chinesische Opfer und Hinterbliebene hatten vor dem Tokioter Bezirksgericht eine Entschuldigung und je zehn Millionen Yen (85.000 Euro) Entschädigung gefordert. Zudem warfen sie der Regierung vor, Tatsachen über die Menschenversuche zu verheimlichen. Fünf Jahre lang hatte das Gericht grausige Einzelheiten gehört über die an Tausenden von Kriegsgefangenen und Zivilisten praktizierten Experimente der Einheit 731, der damals weltweit größten Forschungs- und Produktionsstätte für biologische Kriegsführung nahe der mandschurischen Stadt Harbin.
Kriegsgefangene mit Pest- und Typhuserregern getötet
Allein 3000 chinesische und andere Kriegsgefangene wurden unter dem Kommando von Shiro Ishii unter anderem mit Pest- und Typhuserregern getötet. Auch Frauen und selbst ein drei Tage alter Säugling wurden misshandelt. Ein Ex-Mitglied der Einheit 731 erzählte, dass er Pest-, Cholera- und Milzbranderreger gezüchtet hatte. Chinesische Gefangene wurden damit infiziert und dann bei lebendigem Leibe obduziert. Zeugen schilderten, dass die Japaner über chinesischen Dörfern tödliche Erreger der Beulenpest versprüht und mit Cholera infizierte Flöhe abgeworfen hatten.
Die Rolle der Einheit 731 war nach dem Kriege verheimlicht worden. Angehörige der Einheit blieben nach Abstimmung mit den amerikanischen Besatzungstruppen unbehelligt und begannen ein normales Leben als Universitätsdirektoren, Medizinprofessoren oder gründeten selbst Pharmafirmen. Auch Ex-Kommandant Ishii wurde bis zu seinem Krebstod 1959 nicht verfolgt. Einzelheiten über die Gräueltaten seiner Einheit kamen erst in jüngster Zeit nach Zugang zu Kriegsunterlagen der US- Regierung und Schilderungen japanischer Veteranen ans Licht.
Ähnliche Klagen bereits früher abgewiesen
Japanische Gerichte stützen üblicherweise die Position der japanischen Regierung, nach der die Entschädigungsfrage in bilateralen Friedensverträgen nach Ende des Krieges abschließend geregelt worden ist. Tokio stützt sich auf internationales Recht, wonach Einzelpersonen kein Recht auf Kompensationsforderungen haben. In den vergangenen Jahren haben japanische Gerichte ähnliche Entschädigungsklagen früherer Zwangsarbeiter und Zwangsprostituierter der kaiserlichen japanischen Armee gegen die Regierung abgewiesen.
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