800.000 Euro Rekord-Geldstrafe für Burgenländer
- Grund: Abgabenhinterziehung bei Import von Mais und Gerste
- Dazu kommt noch ein Wertersatz von knapp 3,7 Mio. Euro

Ein Nordburgenländer, der auch in Ungarn als Landwirt tätig ist, hat beim Import von Gerste und Mais über Jahre Abgaben hinterzogen. Die Hauptverhandlung am Mittwoch vor einem Eisenstädter Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Rauter endete mit einem Paukenschlag: eine unbedingte Geldstrafe von 800.000 Euro oder zehn Monate Ersatzfreiheitsstrafe.
Zusätzlich wurden folgende Strafen verhängt: eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe bedingt sowie drei Monate bedingt wegen Fälschung eines Beweismittels. Dazu kommt eine Wertersatzstrafe von knapp 3,7 Mio. Euro oder acht Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angeklagt war nicht nur der 47-jährige Landwirt, sondern auch seine 52-jährige Ehefrau. Sie wurde allerdings im Zweifel freigesprochen. Den beiden war zur Last gelegt worden, zwischen Dezember 1997 und Dezember 1999 in 700 Fällen insgesamt 17.481 Tonnen Mais und 566 Tonnen Gerste unter Verletzung zollrechtlicher Vorschriften von Ungarn nach Österreich eingeführt zu haben. Dabei hatte sich das Ehepaar eine Regelung zu Nutze gemacht, die abgabenfreie Importe von Ungarn in die EU ermöglicht, wenn die Produkte auf Grundstücken erwirtschaftet worden sind, die innerhalb eines fünf Kilometer tiefen Streifens längs der Grenze liegen.
Abgabenbefreieung wegen Schein-Pachtverträgen ungültig
Die Abgabenbefreiung nach der Fünf-Kilometer-Regelung wurde allerdings auf der Basis von Schein-Pachtverträgen in Anspruch genommen. Mais und Gerste wurden in großem Stil von einer ungarischen Firma gekauft. Ein Fahrer des Landwirts, der eines Tages mit 24 Tonnen Mais das Zollamt Deutschkreutz passierte, gab prompt an, dass sein Fahrzeug im ungarischen Hegyfalu, das nicht in der Fünf-Kilometer-Zone liegt, beladen worden sei. Und die ungarische Firma bestätigte, die in Frage stehenden Mengen tatsächlich verkauft zu haben. Der Angeklagte wiederum behauptete, in Hegyfalu seien die Feldfrüchte lediglich getrocknet und gereinigt worden.
Die hinterzogenen Eingangsabgaben von knapp 30 Mio. S (2,18 Mio. Euro) hat das Hauptzollamt mittlerweile per Bescheid eingefordert - von der Frau des Landwirts, unter deren Namen die Firma in Österreich betrieben worden ist, nachdem der Ehemann bereits einen Konkurs hinter sich hat.
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