Montag, 19. August 2002

Freiheitsstrafen für zwei 16-jährige Sexualtäter

  • An Buben bzw. der Stiefschwester vergangen
  • Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig

Zwei Sexualtäter im Alter von jeweils erst 16 Jahren wurden am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Der eine Jugendliche hatte sich an zwei Buben vergangen und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, der andere hatte mehrmals seine neun Jahre alte Stiefschwester vergewaltigt. Er erhielt dafür zwölf Monate Strafe, davon vier unbedingt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der eine 16-Jährige erhielt zu seiner bedingten Freiheitsstrafe die Auflage, dass er sich einer Therapie unterziehen muss. Er hatte sich an zwei Buben im Alter von drei und acht Jahren vergangen. Der Jugendliche war geständig. Sein Anwalt legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein, da sein Mandant seiner Ansicht nach die Taten als Strafunmündiger begangen habe.

Für den Richter war die Häufigkeit der Straftat im anderen Fall für das Ausmaß des Urteils ausschlaggebend: Er habe seine Stiefschwester gleich mehrmals vergewaltigt. Weiters sah der Richter auch eine moralische Mitschuld der Eltern als gegeben an, weil die beiden Kinder zusammen in einem Bett hätten schlafen müssen. Die Mutter des Burschen und der Vater des Mädchens hatten einander vor zwei Jahren kennen gelernt und beschlossen zusammenzuziehen.

Das Mädchen musste nicht vor Gericht aussagen. Es befindet sich in psychiatrischer Behandlung. Die Öffentlichkeit war aus Rücksicht für die Betroffenen vom Prozess ausgeschlossen.

19.8.2002 16:05