Dienstag, 13. August 2002

Helfer haben kein Recht auf Sonderurlaub

  • Ries-Passer: Beamte sind entschuldigt

Tausende Helfer sind seit Tage im Hochwasser-Einsatz: Angesichts der Entwicklung appelliert die Feuerwehr und das Rote Kreuz an alle Arbeitgeber, "Nachsicht zu üben", wenn Freiwillige-Helfer nicht zur Arbeit erscheinen könnten. Ein Recht auf Sonderurlaub gibt es nicht. Probleme gebe es daher aber immer wieder, so der Bundesfeuerwehrverband.

Der Hintergrund: Wer seiner Arbeit auf Grund eines "Sondereinsatzes" fern bleibt, darf zwar deswegen nicht gekündigt werden, hat aber keinen Anspruch auf "Sonderurlaub". Zum Teil müssten sich die freiwilligen Helfer daher Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.

ÖGB und die Freiwilligenverbände fordern daher ein Änderung des Arbeitsrecht: "Gerade die kritische Hochwassersituation zeigt, wie wichtig eine umfassende arbeitsrechtliche Absicherung für freiwillige Helfer ist", betonte der ÖGB-Präsident Verzetnitsch.

Fakt sei, "dass die Hunderten Freiwilligen, die sich derzeit an Rettungs-, Hilfs- und Aufräumungsarbeiten beteiligen, nicht ausreichend abgesichert sind". Verzetnitsch forderte: "Im Zuge der Modernisierung des Arbeitsrechtes muss der Freistellungs- und der Entgeltfortzahlungsanspruch abgesichert werden."

Sonderurlaub für Beamte
Die für den Öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzlerin Susanne Riess Passer (F) hat allen freiwilligen Helfern, die bei der Hochwasserkatastrophe im Einsatz sind, Sonderurlaub gewährt. In einem Schreiben an alle Dienststellen weist Riess-Passer angesichts des dramatischen Ausmaßes darauf hin, dass alle von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Mitarbeiter für ihr Fernbleiben im Rahmen des Dienstrechts als entschuldigt gelten.

"Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst, die gemeinsam mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort herausragende Arbeit leisten, sollen damit auch den notwendigen Rückhalt vom Dienstgeber bekommen", betonte die Vizekanzlerin.

13.8.2002 09:05