Montag, 5. August 2002

Eurofighter: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

  • Rücktrittsbestimmungen waren Teil der Ausschreibung

Der Kauf der 24 Eurofighter-Abfangjäger, auf den sich die Regierung im Ministerrat bereits festgelegt hat, könnte auch nach Abschluss eines Kaufvertrages noch rückgängig gemacht werden. Diesbezügliche Bestimmungen waren zumindest Teil der Ausschreibung des Verteidigungsministeriums.

Und auf deren Basis hatten die Anbieter ihre Angebote schließlich erstellt. Die Vertragsverhandlungen mit dem Eurofighter-Anbieter EADS sollen im Herbst abgeschlossen werden.

In der Ausschreibungsunterlage heißt es, dass das Verteidigungsministerium "jederzeit zur Gänze oder teilweise durch schriftliche Mitteilung" vom Vertrag zurücktreten kann. In diesem Fall müssten nur jene Leistungen, die zum Zeitpunkt des Rücktrittes ganz oder teilweise fertig gestellt sind, vom Ministerium bezahlt werden.

Im Verteidigungsministerium betonte man allerdings, dass in so einem Falle dennoch enorme Kosten anfallen könnten. So müssten dem Anbieter nachgewiesene Anbahnungskosten, Vertragserrichtungskosten, Entwicklungskosten oder ein etwaiger Geschäftsentgang ersetzt werden. Gleichzeitig würden auch die Gegengeschäfte wegfallen.

Weitere Rücktrittsgründe wären laut Angebotseinholung, "wenn der Bieter zur Erzielung eines unangemessen hohen Preises Abreden getroffen hat", wenn der gesamte Auftrag ohne Zustimmung des Ministeriums an einen Subunternehmer weitergegeben wird, wenn der Anbieter den Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt oder wenn er zahlungsunfähig wird.

5.8.2002 15:15