Milosevic darf bei Präsidentenwahlen nicht kandidieren

Der frühere jugoslawischer Präsident Slobodan Milosevic, dem seit Anfang Februar vor dem UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag der Prozess gemacht wird, darf bei den serbischen Präsidentenwahlen am 29. September nicht kandidieren.
Die Republik-Wahlkommission hatte auf Anfrage seiner Sozialistischen Partei mitgeteilt, dass Milosevic in den neunziger Jahren bereits zwei Amtsperioden als serbischer Präsident absolviert hat. Ein drittes Mandat ist laut Verfassung nicht zulässig. Der wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Kroatien angeklagte Milosevic war von Dezember 1990 bis Juli 1997 serbischer Präsident.
Die Sozialisten hatten vor zwei Wochen beschlossen, ihren Parteichef, der sich seit gut einem Jahr im Tribunalsgefängnis Scheveningen befindet, bei den Präsidentenwahlen ins Rennen zu schicken. Als Ersatzkandidat soll führender Bauherr Milosevics nach den NATO-Luftangriffen im Jahre 1999, Milutin Mrkonjic, dienen. Meinungsumfragen zufolge kann der Sozialistenkandidat mit einem eher bescheidenen Wahlerfolg rechnen.
