Mittwoch, 7. August 2002

Polizeijurist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

  • Zwei Jahre Haft auf Bewährung, Urteil nicht rechtskräftig

Wegen des Amtsmissbrauchs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wurde am Mittwoch am Salzburger Landesgericht der langjährige Leiter des Strafamtes der Bundespolizei Salzburg, Johann S. (62), verurteilt. Der Jurist soll über mehrere Jahre hinweg in 110 Fällen bei Verwaltungsverfahren die Strafen bei deren eingereichter Berufung herabgesetzt haben.

Richter Wilhelm Longitsch begründete das Urteil unter anderem damit, dass S. die Taten über einen langen Zeitraum ausgeübt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; S. meldete Berufung und Nichtigkeit an.

Staatsanwalt Andreas Posch warf dem mittlerweile pensionierten Polizeijuristen vor, in 15 Fällen die Unbescholtenheit der Betroffenen einfach angenommen und dadurch das Strafmaß reduziert zu haben. In weiteren Fällen habe der Polizeijurist die Strafe einfach herabgesetzt, ohne die vorgeschriebenen Erhebungen durchzuführen.

Außerdem habe er einigen Verkehrssündern Ratenzahlungen der Strafe gewährt, ohne dass dafür ein entsprechender Antrag gestellt worden sei, der mit Bundesstempelmarken zu versehen gewesen wäre.

Angeklagter: Ich war ein Mobbing-Opfer
Der frühere Polizeijurist stellte sich vor dem Schöffensenat als Mobbing-Opfer in der Salzburger Polizeidirektion dar. Der damalige Behördenleiter habe einen seiner "Günstlinge" zum Strafamtsleiter machen wollen und ihn, S. als "Altlast" bezeichnet. Als er den Rat des Polizeidirektors, in Pension zu gehen, nicht befolgte, habe dieser eine Innenrevision eingeleitet, die absolut illegal gewesen sei. Es war eine "Suche nach Flöhen und Läusen", so Verteidiger Klaus Plätzer. "Wenn ich sie suche, finde ich sie." Man hätte bei allen anderen Strafreferenten ebenso Fehler finden können.

Der angeklagte Verwaltungsjurist, der von 1975 bis zu seiner Pensionierung im Sommer des Vorjahres das Strafamt geleitet hatte, bezeichnete diese Revison als "Geheimakte" und als klassische "Polizeistaat-Methode". Man habe einige unliebsame Mitarbeiter geprüft, ihnen aber das Ergebnis nie bekannt gegeben oder die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

Staatsanwalt Andreas Posch hatte die 110 Fälle in mehrere Kategorien unterteilt. In vielen Fälle habe es S. unterlassen, die Vermögensverhältnisse der Betroffenen zu überprüfen. 15 Mal habe er die Unbescholtenheit angenommen, obwohl die Beschwerdeführer Eintragungen gehabt hätten. Mehrmals seien auch die Ratenzahlungen ohne den entsprechenden Antrag gewährt worden. Zudem sei in vielen Akten nicht ersichtlich, ob bei den mündlichen Verhandlungen die notwendigen Überprüfungen durchgeführt wurden. "Ich gehe so weit zu sagen, dass er gar nicht geprüft hat", so der Staatsanwalt. "Das, was sie von meinem Mandanten verlangen, ist I-Tüpferl-Reiterei", reagierte Verteidiger Plätzer.

Richter Wilhelm Longitsch begründete das Urteil auch damit, dass S. nach 26-jähriger Erfahrung als Amtsleiter die einschlägigen Bestimmungen bekannt sein mussten. "Es waren keine kleinen Schlampigkeitsfehler, wie von der Verteidigung dargestellt, sondern es war Amtsmissbrauch." Trotz Beanstandungen durch seinen Vorgesetzten habe er sein Verhalten nicht geändert. Wenn S. vielleicht auch nicht wissentlich die Republik in ihrem Recht auf ein ordentliches Verfahren geschädigt habe, so habe er dies aber zumindest in Kauf genommen.

7.8.2002 15:29