Fall Imre B. - Polizisten-Freispruch rechtskräftig
- Staatsanwalt hat Berufung zurückgezogen
- Strafverfahren um Verlauf einer Drogenrazzia ist abgeschlossen

Der Fall Imre B. ist rechtskräftig abgeschlossen. Nachdem jener Polizeibeamte, der vor über zwei Jahren den Ungarn vor einem Lokal in Wien-Penzing irrtümlich erschossen hatte, im Juni 2002 im Bezirksgericht Fünfhaus vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden ist, hat Staatsanwalt Kurt Hankiewicz jetzt seine Berufung zurückgezogen.
Der damals 35-jährige Imre B. war am 20. Mai 2000 im Zuge einer Drogenrazzia von zwei Polizeibeamten angehalten worden. Der Ungar hatte vor einem Lokal geparkt, das die Exekutive für einen Suchtgift-Umschlagplatz hielt. Auf Vorhalt der Beamten, die Hände aufs Armaturenbrett zu legen - sie wollten das Fahrzeug und die beiden Insassen durchsuchen -, soll Imre B. die Tür aufgerissen haben, als sie der 38-Jährige Inspektor - seine gezückte Waffe in der anderen Hand - gerade öffnen wollte. Dabei löste sich der verhängnisvolle Schuss.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die Entscheidung des zuständigen Staatsanwalts mitgetragen. "Der Polizist ist in dem Verfahren von zwei Sachverständigen-Gutachten entlastet worden. Diese haben seine Verantwortung gedeckt", erklärte dazu Wolfgang Mühlbacher, Erster Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien, am Montag. Die Berufung wäre daher "von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg gewesen", meinte Mühlbacher. Deswegen sei der Vorhabensbericht des Staatsanwalts schließlich auch vom Justizministerium abgesegnet worden.
"Wahrscheinlich hat sich die Krafteinwirkung der linken Hand, um die Tür aufzubekommen, auf die rechte übertragen, und es ist so eine Art Reflex entstanden, und ich bin durch die Wucht der Autotür mit dem Finger vom Bügel in das Abzugszüngel gerutscht": Damit hatte der Kriminalbeamte in seinem Prozess den Ablauf des Geschehens erklärt. Ein Gerichtsgutachten bestätigte die Möglichkeit eines solchen "Greifreflexes".
Der Polizist hatte bei dem Vorfall übrigens mit seiner Privatwaffe hantiert. Er hatte nach eigenen Angaben die Glock 26 mit der Glock 19, seiner Dienstpistole, verwechselt. "Ich bewahre beide in meinem Schrank in der Arbeit auf und in der Hektik der Amtshandlung habe ich die falsche genommen und eingesteckt", sagte er in seiner Einvernahme. Auch beim Laden der Waffe fiel dem Kriminalbeamten offenbar kein Unterschied auf: "Es ist der gleiche Mechanismus und dieselbe Munition."
