Mittwoch, 31. Juli 2002

AK will Überweisungsdauer auf zwei Tage verkürzen

  • Bankkunden besser über Überziehungsspesen informieren

Die Arbeiterkammer (AK) fordert mehr Sicherheit und Transparenz für Bankkunden. Bei der geplanten Änderung des Bankwesengesetzes (BWG) würden Forderungen nach mehr Schutz und Information der Konsumenten nicht berücksichtigt, kritisiert die AK. Der Justizminister müsse hier gesetzliche Sicherheit schaffen. Insbesondere Überweisungen dauerten in Österreich noch immer zu lange und sollte auf zwei Tage begrenzt werden, so die AK am Mittwoch.

Laut einer AK-Erhebung dauern Überweisungen innerhalb Wiens zwischen zwei und drei Tage, wenn sie über das Wochenende gehen, können sie sogar bis zu sieben Tage dauern. Die AK fordert eine gesetzliche Regelung, wonach Inlandsüberweisungen höchstens zwei Bankarbeitstage dauern dürfen.

Weitere Punkte aus dem Forderungskatalog der AK: Alle mit einem Kredit verbundenen Kosten müssen in den Jahreszinssatz aufgenommen werden, Einzahlungen müssen wie Auszahlungen am gleichen Tag wertgestellt werden, Bankkunden müssen über Folgen und Kosten von Kontoüberziehungen und vorzeitigen Behebungen gebundener Spareinlagen besser informiert werden. Zudem brauchen Konsumenten mehr Information über die Höhe der Einlagensicherung.

Derzeit würden Auszahlungen sofort abgebucht, Einzahlungen aber erst mit dem nächsten Werktag gut geschrieben. Diese Praxis bringe den Banken beträchtliche Zinsgewinne und den Konsumenten entsprechende Zinsverluste, so die AK-Konsumentenschützer. Die AK fordert daher, dass Einzahlungen und Auszahlungen generell taggleich wertzustellen sind, wie das auch in Deutschland der Fall ist.

Bei der vorzeitigen Behebung gebundener Spareinlagen fallen Vorschusszinsen an. Diese Vorschusszinsen könnten schlimmstenfalls genauso hoch sein wie die Zinsen für die Spareinlage. Viele Sparer würden von ihrer Bank nicht über diese Regelung informiert. Die Bankkunden müssten bei gebundenen Spareinlagen auch auf die Folgen einer vorzeitigen Behebung hingewiesen werden, so daher die AK-Forderung. Angefallene Vorschusszinsen seien im Sparbuch klar und deutlich auszuweisen.

Zu wenig bekannt sei auch, dass Spareinlagen nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro einlagengesichert sind. Der vorgesehene Aushang im Kassensaal biete zu wenig Information. Die maximale Abgesicherungshöhe sollte im Sparbuch oder im Kontoeröffnungsvertrag vermerkt werden, fordert die Arbeiterkammer.

31.7.2002 14:07