Samstag, 3. August 2002

Augenzeugen sollen US-Hinrichtung vollständig sehen

  • Gericht lehnt teilweise Verhüllung des Vorgangs ab

Augenzeugen und Journalisten sollen die Vollstreckung der Todesstrafe im US-Staat Kalifornien nach wie vor vollständig sehen können. Ein Berufungsgericht in San Francisco lehnte am Freitag die Forderung mehrerer Gefängnisverwalter ab, den Vorgang zumindest teilweise zu verhüllen.

Diese hatten gefordert, nicht zu zeigen, wie der oder die zum Tode Verurteilte auf einer Bahre oder einem Stuhl angeschnallt wird, bevor das tödliche Gift injiziert wird. Demnach sollten die Vorhänge vor dem Fenster zum Hinrichtungsraum erst aufgezogen werden, wenn die Nadeln bereits gesetzt sind. Die Gefängnisverwalter argumentierten, damit solle die Identität derjenigen geschützt werden, die die Exekution ausführten.

Das Gericht lehnte die Forderung mit der Begründung ab, das Recht der Öffentlichkeit, eine Hinrichtung vollständig mitzuverfolgen, wiege stärker als der Schutz der Ausführenden. Zudem sei kein Fall bekannt, in dem ein Henker bedroht oder in Gefahr gebracht worden sei. Seit die Exekutionen in Kalifornien vor zehn Jahren wieder aufgenommen wurden, wurden dort zehn Menschen hingerichtet. In dem Staat warten insgesamt 600 Todeskandidaten auf ihre Hinrichtung oder die Entscheidung über ihre Berufung gegen das Urteil.

3.8.2002 10:06