Mittwoch, 31. Juli 2002

USA wegen Bruch des Völkerrechts verurteilt

  • Deutschland klagte wegen Verfahren um Brüder LaGrand
  • USA verwehrten Deutschen Zugang zu ordentlicher Verteidigung

Die USA sind Ende Juni auf Antrag Deutschlands vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen Missachtung des Völkerrechts verurteilt worden. Die USA hatten die beiden deutschen Staatsangehörigen Karl und Walter LaGrand 1999 als Mörder hingerichtet - unter Bruch der Wiener Konsularrechtskonvention.

Danach hatten die USA eine Eilanordnung des Internationalen Gerichtshofs, der eine Aufschiebung der Hinrichtung forderte, missachtet.

USA warnten das Gericht
Das Urteil gilt als spektakulär: Das Gericht verlangt, dass sich auch die Weltmacht den internationalen Regeln fügt. Die USA hatten das Gericht gewarnt, sich ins US-Rechtssystem einzumischen.

Die 15 Richter des Internationalen Gerichtshofs (IGH) ermahnten die USA, sich „massiv zu bemühen“, eine Wiederholung solcher Völkerrechtsverletzungen zu vermeiden. Es sei nicht hinnehmbar, „dass ein System besteht, das immer wieder Verstöße gegen die Konvention reproduziert, unterbrochen nur durch neue Entschuldigungen“.

Deutschland zufrieden
Kläger Deutschland zeigte sich über das Urteil zufrieden. Es bedeute eine Stärkung des Völkerrechts insgesamt. Es enthalte vor allem auch die wichtige Feststellung, dass Einstweilige Anordnungen des IGH rechtlich verbindlich seien.

In dem Verfahren ging es nicht um die Todesstrafe an sich, wegen der die Vereinigten Staaten unter massiver internationaler Kritik stehen. Die Bundesregierung warf Washington vielmehr den Bruch der Konusularrechts- Konvention von 1963 vor.

Danach hätten die US-Behörden es den Brüdern LaGrand ermöglichen müssen, nach ihrer Festnahme unverzüglich Kontakt zur deutschen Vertretung aufzunehmen. Die Diplomaten hätten dann für eine ordentliche Verteidigung sorgen können.

31.7.2002 09:32