Wurmitzer: "Lex Gaugg" garantiert Politikerpension
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Der ins Kreuzfeuer der Kritik geratene FPÖ-Sozialsprecher und stellvertretende Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Reinhart Gaugg, hat nach Angaben des Kärntner ÖVP-Obmanns Georg Wurmitzer im Jahr 1992 bei den Verhandlungen über ein neues Kärntner Politikerbezügegesetz im eigenen Interesse interveniert.
Mit dem neuen Bezügegesetz war die Anrechnung von Zeiten in anderen Funktionen für den Pensionserwerb ausgedehnt worden. Im "profil" sagt Wurmitzer, "die Anrechenbarkeit der Landtagszeiten war der ausdrückliche Wunsch von Gaugg. Das ist damals unter 'Lex Gaugg' gelaufen".
Gaugg war damals Vizebürgermeister von Klagenfurt und geschäftsführender Landesparteiobmann der FPÖ. In dieser Funktion war er auch Verhandler für das Bezügegesetz von 1992. Bei seinem Ausscheiden aus der Klagenfurter Stadtregierung am 19. April 1997 hatte er somit Anspruch auf eine Vizebürgermeisterpension erworben. Gaugg hatte sechs Jahre aus dieser Funktion und je zwölf Monate aus seiner Zeit im Gemeinderat und im Landtag vorzuweisen. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres im Juli 2008 gebühren Gaugg nun 3.395 Euro Ruhebezug monatlich. Steigt sein Gesamteinkommen dann einschließlich PVA-Bezug jedoch auf mehr als 9.640 Euro, wird die Klagenfurter Pension entsprechend gekürzt.
Um den Sondervertrag für Gaugg als PVA-Vizegeneraldirektor gibt es weiterhin keine Klarheit. Hinter den Kulissen wird jedoch intensiv verhandelt. Die ÖVP-Vertreterin im Überleitungsausschuss, der am 28. August wieder zu einer ordentlichen Sitzung zusammen kommt, Brigitte Engelhardt (ÖVP), erklärte in der "Presse", Gaugg wolle, dass sein Sondervertrag ab 1. Juni gelten soll. Gaugg sei bereits ab Anfang Juni Dienstnehmer der PVA.
Dies würde bedeuten, dass dem Freiheitlichen dann eine Gehaltsnachzahlung für die Monate, Juni, Juli und August zustehen würde - neben seinem Gehalt als Nationalratsabgeordneter. "Über diesen Punkt wird derzeit verhandelt", bestätigt Engelhardt. Gauggs ursprüngliche Forderungen wie Unkündbarkeit, Erlass der Dienstprüfung und fast 10.000 Euro Monatsgehalt seien zwar nicht mehr im Paket, statt dessen soll der FP-Sozialsprecher per Sondervertrag ein Gehalt nur 7.500 Euro beziehen.
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