Sonntag, 4. August 2002

Ambulanzgebühr: Kassen drohen mit Exkution

  • AK: Exekutionsandrohungen sind rechtswidrig
  • SPÖ-Kärnten empfiehlt Einspruch

Wer sich bisher geweigert hat, die Ambulanzgebühr zu zahlen, der wird in den nächsten Tagen ein Mahnschreiben von den Krankenkassen erhalten. Darin werden die säumigen Patienten aufgefordert, die fällige Gebühr umgehend zu bezahlen. Etwas ein Viertel der Beträge sind noch offen. Das sind knapp 7,5 Millionen Euro. Laut AK ist die Exekutionsandrohungen rechtswidrig.

Heftige Kritik übt die Arbeiterkammer Niederösterreich an Sozialminister Haupt im Zusammenhang mit den von der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse ausgeschickten Exekutionsandrohungen zur Eintreibung der Ambulanzgebühr. Jene Menschen, die von der Ambulanzgebühr betroffen sind, würden dadurch lediglich verunsichert. Die Betroffenen hätten einen Rechtsanspruch auf "eine aufschiebende Wirkung". Eine Pfändung sei somit rechtlich erst möglich, wenn der Landeshauptmann den Antrag auf aufschiebende Wirkung ausdrücklich ablehnt hätte, so die AK.

Diese Rechtsauffasung decke sich auch mit den Gesetzesmaterialien zur 50. ASVG - Novelle, wonach die Pfändung erst nach erfolgter Ablehnung der aufschiebenden Wirkung zulässig sei . Eine Pfändung wäre deshalb laut AK rechtswidrig.

SPÖ-Kärnten empfielt nicht zu zahlen
Die SPÖ-Kärnten empfiehlt jenen rund 9.800 Versicherten in Kärnten, welche in den nächsten Tagen einen Bescheid der Gebietskrankenkasse (GKK) zur Bezahlung der Ambulanzgebühr erhalten werden, diesen zu beeinspruchen. "Wir fordern weiterhin jeden auf, die Gebühr nicht zu bezahlen", erklärte Landesgeschäftsführer Herbert Würschl.

Gorbach bezeichnet wiederum die Kritik der SPÖ am Sozialministerium bezüglich der Exekutionsandrohung bei Nichtbezahlung der Ambulanzgebühr trotz Mahnung als "schlicht und einfach den Gipfel der Unverschämtheit".

4.8.2002 09:05